Frage zur Heilmittelverordnung

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Kiko
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 123
Registriert: Sa, 17.03.2012 - 13:47
Geschlecht: weiblich

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Kiko »

Hallo Alex :hallo:
Alex_activitas hat geschrieben:Hallo Kiko,
WS1a bedeutet kurz gesagt, dass nur kurzfristiger Behandlungsbedarf besteht und somit nur 6 Behandlungen verordnet werden können.
Vielen Dank für Deine Erklärung. Dieses Rezept hat mir mein Hausarzt erst mal ausgestellt, da ich "erst" im April bei Herrn Dr. Hoffmann einen Termin habe und nicht mehr weiß wohin vor Schmerzen. Er sagte mir gleich, dass er mir maximal zweimal im Jahr 6 x KG verordnen kann.

Könntest Du, als Physiotherapeut, mir Übungen empfehlen, die ich alleine zu Hause machen könnte? Ich hatte als Kind/ Jugendliche Morbus Scheuermann und seitdem eine Hyperkyphose mit Hyperlordose und leichter Skoliose. Als Kind/ Jugendliche war ich 1980 sechs Wochen in Sobernheim und trug anschließend noch ca. 2 Jahre ein Korsett. Mich quälen arge Schmerzen ;( im BWS-Bereich, manchmal kommt ein Taubheitsgefühl neben den Schmerzen im BWS-Bereich, was ich mir so gar nicht erklären kann.

Vielleicht hast Du eine Idee, was ich sofort selbst machen könnte gegen die Schmerzen. Mein Hausarzt hat mir gestern auch "Tilidin AL comp Tropfen" gegen diese argen Rücken- und Kopfschmerzen verschrieben, doch ich möchte lieber selbst handeln. :(

Liebe Grüße und vielen Dank

Kiko :hallo:
Lya500
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 551
Registriert: Mo, 13.02.2012 - 21:48
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Hyperkyphose 95°
nach M.Scheuermann
Therapie: OP März 2013
Fusionsstrecke von Th2-L3 mit dem OMS-Implantat, dorsales Release von Th2-L3 bds.
Restkrümmung 40°

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Lya500 »

Hallo Kiko!

Schaue mal unter Links & Adressen , da gehe dann unter Patienteninfo, dort findest Du die Heilmittelverordnung. Bei mir stand WS1b.
Meine KG sagte aber es wäre kein Problem in WS 2 zu kommen. Sie sagte außerdem, dass ich eigentlich dauernt KG bräuchte. Ich habe jetzt erstmal keine KG mehr. ;(
Sollte mich doch gleich nach der KG nochmal bei meinem Orthopäden vor Ort melden, dass habe ich getan und sie meinten, dass ich exakt nach drei Wochen sprich drei Wochen nach meinem letzten KG Termin bei ihm nochmal vorstellig werden soll. Warum erst in drei Wochen, wegen Muskulatur :? Ein anderer Grund für den Besuch ist natürlic auch, dass ich meine Röntgenbilder mitnehmen möchte und zwar zu Dr. Hoffmann.
Meint ihr, ich solle ihm von Dr. Hoffmann erzählen? :/ Ich weiß nicht wie seine Reaktion sein wird. Vielleicht fühlt er sich ja übers Ohr gehauen. :/ Was würdet ihr sagen, weshalb ihr die Röntgenbilder braucht.


LG

Lya
Lya500
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 551
Registriert: Mo, 13.02.2012 - 21:48
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Hyperkyphose 95°
nach M.Scheuermann
Therapie: OP März 2013
Fusionsstrecke von Th2-L3 mit dem OMS-Implantat, dorsales Release von Th2-L3 bds.
Restkrümmung 40°

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Lya500 »

Kiko, hat Die Deine Therapeutin keine Übungen für zu Hause gezeigt? Mir wurden einige Übungen gezeigt, die ich täglich machen soll und vor allem dann wenn es mal wieder schmerzt. :nein: Das Problem ist nur, dass ich einige Übungen schon wieder vergessen habe. :/ Dann wurden mir auch Atemtechniken erklärt, bzw. wie man richtig atmet während der Übungen. Es waren verschiedene Übungen auf dem Bauch, auf dem Rücken oder auf dem Ball und sogar mit einem Schwingstock. Aber ich konnte sie mir leider wie gesagt nicht alle merken :/


LG

Lya
Kiko
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 123
Registriert: Sa, 17.03.2012 - 13:47
Geschlecht: weiblich

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Kiko »

Hallo Lya500 :halo:
Lya500 hat geschrieben:Kiko, hat Die Deine Therapeutin keine Übungen für zu Hause gezeigt?
Leider hatte ich noch keine Krankengymnastik. Meine letzte KG für meinen Rücken hatte ich vor ca. 30 Jahren!

Das Rezept für KG hat mir mein Hausarzt erst am Freitag dieser Woche ausgestellt. Jetzt muss ich erst mal schauen, wann ich Termine bekommen kann.

Liebe Grüße

Kiko
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15281
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Klaus »

Alex hat geschrieben:Das ist die immer noch herrschende Verwirrung zwischen Langfristverordnung und Langfristgenehmigung.
Jetzt wo Du die Langfristverordnung ins Spiel bringst, fällt mir das auch auf.
Mein Arzt hat mir nämlich einen Antrag auf Langfristgenehmigung mitgegeben, den die örtliche TKK erst einmal problemlos angenommen hat. Bei meinem vorangegangenen Gespräch mit dem Fachbereich der TKK war auch nur von dieser Langfristgenehmigung die Rede. Da die TKK auf eine (Einzel)-Genehmigung grundsätzlich verzichtet, ist das natürlich verwirrend.
Und diese Rezepte fallen weiterhin in das Budget des Arztes!
Ich denke bei dieser Strategie geht es eher darum, den Regress erfolgreich abwehren zu können. Immerhin hat es meine Schmerztherapeutische Praxis wohl geschafft, so etwas ähnliches wie eine Praxisbesonderheit (nicht unbedingt nur Heilmittelverordnung) durchzusetzen, was die aber jedes Jahr wieder neu machen müssen.

Gruss
Klaus
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15281
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Klaus »

Lya500 hat geschrieben:Sollte mich doch gleich nach der KG nochmal bei meinem Orthopäden vor Ort melden, dass habe ich getan und sie meinten, dass ich exakt nach drei Wochen sprich drei Wochen nach meinem letzten KG Termin bei ihm nochmal vorstellig werden soll.
Frag Deine KG doch mal, warum konkret. Ein Wechsel von WS 1 nach WS 2 ist sofort möglich, wobei die ersten 6x Behandlung von WS 1 mit angerechnet werden. Du hst dann nur noch 2x 6 Behandlungen im Regelfall.

Ich kann mir nur vorstellen, dass 3 Wochen Pause die Beschwerden wieder sehr deutlich und damit eine weitere Behandlung dringend notwendig macht.
Sie sagte außerdem, dass ich eigentlich dauernt KG bräuchte.
Das ist grundsätzlich so bei Skoliose/Hyperkyphose, wenn Beschwerden da sind.
Deswegen gibt es ja auch die Schroth REHA, nach der Du dann die Übungen zuhause allein weitermachen musst und zur gelegentlichen Kontrolle die ambulante Therapie aufsuchst. Es sei denn, Du hast besondere Probleme und musst Extra Behandlungen haben.

Ein Problem ist, dass die Notwendigkeit einer Schroth REHA oft davon abhängig ist, ob man alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft hat. Das ist ein rein bürokratischer Akt, weil die ambulanten Maßnahmen bei Skoliose/Hyperkyphose in der Regel nie ausreichen. Jedenfalls nicht per Kassenleistung.

Ein weiteres Problem ist, dass man vor dieser REHA möglichst viel an ambulanter Schroth KG (normale KG im Sinne der Heilmittelverordnung) haben sollte. Das ist mit 3x6 Behandlungen eigentlich unrealistisch.
Für diesen Zeitraum sehe ich den Hauptansatz für diese Diskussion. Und da kann ich mir eher vorstellen, dass ein Orthopäde einmal ausserhalb des Regelfalles gehen könnte.
Ein anderer Grund für den Besuch ist natürlic auch, dass ich meine Röntgenbilder mitnehmen möchte und zwar zu Dr. Hoffmann.
Meint ihr, ich solle ihm von Dr. Hoffmann erzählen? :/ Ich weiß nicht wie seine Reaktion sein wird. Vielleicht fühlt er sich ja übers Ohr gehauen. :/ Was würdet ihr sagen, weshalb ihr die Röntgenbilder braucht.
Die Frage ist, ob Du noch irgendetwas von Deinem bisherigen Orthopäden erwartest?
Und sind denn die Röntgenaufnahmen aussagekräftig und soll das dem Vergleich dienen?
Dr. Hoffmann macht eigentlich selbst aktuelle Ganz-Aufnahmen.

Gruss
Klaus
Lya500
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 551
Registriert: Mo, 13.02.2012 - 21:48
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Hyperkyphose 95°
nach M.Scheuermann
Therapie: OP März 2013
Fusionsstrecke von Th2-L3 mit dem OMS-Implantat, dorsales Release von Th2-L3 bds.
Restkrümmung 40°

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Lya500 »

Hallo Kiko! :hallo:

Dann wird es aber wirklich Zeit, dass Du wieder mit der KG anfängst. Hoffe, ihr habt bei euch irgendwo in der Nähe eine KG nach Schroth.

Bin in meiner Nähe noch nicht fündig geworden. :nein:


LG

Lya
Lya500
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 551
Registriert: Mo, 13.02.2012 - 21:48
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Hyperkyphose 95°
nach M.Scheuermann
Therapie: OP März 2013
Fusionsstrecke von Th2-L3 mit dem OMS-Implantat, dorsales Release von Th2-L3 bds.
Restkrümmung 40°

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Lya500 »

Hallo Klaus!

Die Röntgenbider nehme ich mit, weil mich die Sprechstundenhilfe nach aktuellen Röntgenbildern fragte, diese solle ich mitnehmen. Ob Dr. Hoffmann aufgrund schlechter Sicht der Bilder neue Röntgenbilder machen möchte, überlasse ich ihm. Wie gesagt, habe ich noch nie eine Ganzaufnahme der Wirbelsäule bekommen und deswegen auch kein Copp-Winkel :boese: Natürlich möchte ich noch weiterhin zu meinem Orthopäden vor Ort gehen, ich kann doch nicht jedesmal nach Leonberg fahren, denn das ist mir einfach eine zu weite Strecke :nein: Für Korsett oder Kontrolltermine kein Problem nur auf Dauer kaum möglich.Aber vielleicht kann ja Dr. Hoffmann mit meinem Orthopäden zusammenarbeiten zwecks sinnvoller Behandlung.

LG

Lya
Kiko
aktives Mitglied
aktives Mitglied
Beiträge: 123
Registriert: Sa, 17.03.2012 - 13:47
Geschlecht: weiblich

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Kiko »

Hallo Lya500 :hallo:
Lya500 hat geschrieben: Dann wird es aber wirklich Zeit, dass Du wieder mit der KG anfängst. Hoffe, ihr habt bei euch irgendwo in der Nähe eine KG nach Schroth.

Bin in meiner Nähe noch nicht fündig geworden. :nein:
Oh ja, es wird allerhöchste Zeit. Zum Glück habe ich in all den Jahren Sport getrieben und bin somit nicht untrainiert und/ oder "eingerostet" ;) Letztes Wochenende hatte ich über die Suchmaschine "ixquick" im Internet nach einer KG, die nach Schroth arbeitet, geschaut und habe eine KG gefunden, die ca. 10 km von mir entfernt ist.

Hast Du es schon einmal versucht über "google" oder eine andere Suchmaschine "Krankengymnastik nach Lehnert-Schroth und Deinen Wohnort, bzw. die nächste größere Stadt" einzugeben? Darüber fand ich diese KG-Praxis. Morgen werde ich dort anrufen und Termine vereinbaren. Kontakt hatte ich zu dieser Praxis schon am vergangenen Wochenende aufgenommen, um zu erfahren, ob sie über Kasse abrechnen und ob sie kurzfristig Termine frei haben, oder ich mit Wartezeit rechnen muss.

Darf ich Dich fragen, in welcher Gegend Du wohnst, oder magst Du es lieber per PN schreiben?

Einen ruhigen Abend und liebe Grüße

Kiko :hallo:
Benutzeravatar
Klaus
Moderator/in
Moderator/in
Beiträge: 15281
Registriert: Mi, 23.06.2004 - 18:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Hannover

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Klaus »

Lya500 hat geschrieben:Die Röntgenbider nehme ich mit, weil mich die Sprechstundenhilfe nach aktuellen Röntgenbildern fragte, diese solle ich mitnehmen.
Na, dann würde ich Deinen Orthopäden ehrlich davon überzeugen, dass Du einen Spezialisten aufsuchen möchtest.
Du hast allerdings auch ohne Begründung einen Anspruch auf die Röntgenbilder.
Natürlich möchte ich noch weiterhin zu meinem Orthopäden vor Ort gehen, ich kann doch nicht jedesmal nach Leonberg fahren, denn das ist mir einfach eine zu weite Strecke
Ich weiß ja nicht, ob es noch weitere Orthopäden in Deiner Region gibt. Wenn ja, hättest Du nach einem Besuch bei Dr. Hoffmann jedenfalls eine gute Ausgangslage. Das hatte ich mit "Erwartung an den bisherigen Orthopäden" gemeint.
Der muss ja die tatsächliche Lage nach dem Besuch bei Dr. Hoffmann auch akzeptieren, sonst bringt das zukünftig nicht viel.

Gruss
Klaus
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Alex_activitas »

Kiko hat geschrieben:Vielen Dank für Deine Erklärung. Dieses Rezept hat mir mein Hausarzt erst mal ausgestellt, da ich "erst" im April bei Herrn Dr. Hoffmann einen Termin habe und nicht mehr weiß wohin vor Schmerzen. Er sagte mir gleich, dass er mir maximal zweimal im Jahr 6 x KG verordnen kann.
Das soll er Dir bitte mal erläutern. Denn das stimmt so definitiv nicht!
Kiko hat geschrieben:Könntest Du, als Physiotherapeut, mir Übungen empfehlen, die ich alleine zu Hause machen könnte? Ich hatte als Kind/ Jugendliche Morbus Scheuermann und seitdem eine Hyperkyphose mit Hyperlordose und leichter Skoliose. Als Kind/ Jugendliche war ich 1980 sechs Wochen in Sobernheim und trug anschließend noch ca. 2 Jahre ein Korsett. Mich quälen arge Schmerzen ;( im BWS-Bereich, manchmal kommt ein Taubheitsgefühl neben den Schmerzen im BWS-Bereich, was ich mir so gar nicht erklären kann.
Das ist nicht so einfach zu machen, denn die Übungen richten sich nach dem Befund - und den kann man über das Internet nicht machen...
D.h. wo sind die Schmerzen genau, welcher Art sind die Schmerzen, welche Bewegungen lösen sie aus/verstärken sie, welche Bewegungen helfen, Haltungsstatus etc.
Kiko hat geschrieben:Vielleicht hast Du eine Idee, was ich sofort selbst machen könnte gegen die Schmerzen. Mein Hausarzt hat mir gestern auch "Tilidin AL comp Tropfen" gegen diese argen Rücken- und Kopfschmerzen verschrieben, doch ich möchte lieber selbst handeln. :(
Das ist eine sehr gute Einstellung! Allerdings kann es unter Umständen schon sinnvoll sein, den Schmerz erst einmal durch Schmerzmittel zu druchbrechen, um dann an das eigentliche Problem herangehen zu können.
Grundsätzlich sollte aber immer das eigene aktive Handeln im Vordergrund stehen!

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Benutzeravatar
Alex_activitas
Schroth-Therapeut/in
Schroth-Therapeut/in
Beiträge: 744
Registriert: Mo, 04.04.2011 - 15:34
Geschlecht: männlich
Wohnort: 72827 Wannweil
Kontaktdaten:

Re: Frage zur Heilmittelverordnung

Beitrag von Alex_activitas »

Klaus hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:Das ist die immer noch herrschende Verwirrung zwischen Langfristverordnung und Langfristgenehmigung.
Jetzt wo Du die Langfristverordnung ins Spiel bringst, fällt mir das auch auf.
Mein Arzt hat mir nämlich einen Antrag auf Langfristgenehmigung mitgegeben, den die örtliche TKK erst einmal problemlos angenommen hat. Bei meinem vorangegangenen Gespräch mit dem Fachbereich der TKK war auch nur von dieser Langfristgenehmigung die Rede. Da die TKK auf eine (Einzel)-Genehmigung grundsätzlich verzichtet, ist das natürlich verwirrend.
Da die TKK (wie alle Ersatzkassen bundesweit) auf eine Genehmigung verzichten, macht auch die Langfristgenehmigung keinen Sinn.
Klaus hat geschrieben:Ich denke bei dieser Strategie geht es eher darum, den Regress erfolgreich abwehren zu können. Immerhin hat es meine Schmerztherapeutische Praxis wohl geschafft, so etwas ähnliches wie eine Praxisbesonderheit (nicht unbedingt nur Heilmittelverordnung) durchzusetzen, was die aber jedes Jahr wieder neu machen müssen.
Vielleicht ist das der Hintergedanke. Aber eine Langfristgenehmigung zu beantragen, wenn diese so oder so besteht macht wenig Sinn.

Ich denke, es ist einfach die Verwirrung bezüglich der existierenden Langzeitgenehmigung und der (wahrscheinlich) kommenden Langfristverordnung. Diese soll tatsächlich nicht in das Budget fallen - aber wann welche Diagnosen feststehen, für die eine solche LF-Verordnung ausgestellt werden kann, steht noch in den Sternen.
Leider bringen aber immer wieder Leute diese Begriffe ins Spiel - und helfen damit niemandem weiter.

Vielleicht kannst Du mich bzw. uns auf dem Laufenden halten, was bei der Sache herausgekommen ist!

Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
Homepage: http://www.activitas.de
activitas auf facebook: https://de-de.facebook.com/activitasWannweil
Antworten