Skoliose OP in 1997 jetzt Schwerbehindertenausweis ?

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myNellyfer

Skoliose OP in 1997 jetzt Schwerbehindertenausweis ?

Beitrag von myNellyfer »

Hallo, zusammen...
Hoffe das ihr mir helfen könnt. Habe 1997 in Sendenhorst meine Wirbelsäule versteift bekommen, rechtskonvex HWS 72Grad LWS über 60 Grad die Versteifung ist vom 4 Hals bis zum 4 Lendenwirbel, vor ca. 2 1/2 Jahren wurden die Facettengelenke unter dem Implantat vereist, konnte vor Schmerzen weder stehen noch liegen geschweigen denn schlafen nach der vereisung alles gucci.
Habe mich bislang nie um einen Schwerbehindertenausweis gekümmert geschweige denn darüber nachgedacht was mir ggfs. sonst noch zusteht.
Habe just im Moment den Antrag fertig ausgefüllt, soll ich noch auf irgendwas besonders achten bevor ich diesen abgebe ?
Liebe Grüße und vielen Dank.
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mamaratlos
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Skoliose 7°
Therapie: TOCHTER:
2008 Reha in Bad Kösen
2009 Korsi von CCtech Herr Nahr
durchgegehnd kg nach Schroth(auserhalb des Regelfalls)

SOHN: kg nach Schroth, März/April Sobi 2011
Wohnort: Duisburg

Beitrag von mamaratlos »

:halloatall: Hallo my Nellyfer

Wir haben für unsere Tochter einen gestellt.Du solltes nicht nur Die OP angeben sonndern alle anderen Erkrankungen wie z.b. Allergien ,Hautkrankheitem usw eintragen .Und wir haben ihn mit den Hausarzt ausgefüllt da dieser genau wuste welche erkrankungen genau mit zählen. :ja: Sie bekahm 40%.Da wir ja nicht in die Zukunft sehn können ,haben wir dieses gestllt,allein deswegen da ja alle 10 Jahre akten vernichtet werden und dann unsere in die beweispflicht ist was für vorerkranken waren ,für ihren späteren Arbeitsweg.Sie ist in Moment in der Ausbildung.Hoffe ich konnte einwenig weiterhelfen


Viele liebe grüße aus den Ruhrpott

Mamaratlos
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Unsere Skoliosegeschichte findet ihr hier: Berlin -Herr Nahr und Kletti
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Ich werde den Kopf nicht in den Sand stecken und warten bis mich ein Strauß besucht
Agrimon
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Beitrag von Agrimon »

Hallo Mamaratos,

noch ein Tipp, ab 50 % GdB bekommt das Kind ein leben lang Kindergeld, wenn das Kind nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, oder sein Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Aber ein Haken ist auch dabei. Die Kindergeldkasse sagt nicht Bescheid, wenn der Antrag ausläuft. Daher sollte man rechtzeitig wieder einen neuen Antrag stellen, dass das Geld weiter gezahlt wird. Ihr könnt mich fragen, wenn noch weitere Fragen aufkommen.

Gruß Agrimon
bin eine Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und noch Interesse für andere Dinge hat

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mamaratlos
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Beitrag von mamaratlos »

:halloatall: Hallo Agrimon

Hey,Danke .Das wuste ich gar nicht. :D Danke für den Tip. :ja:

Man lehrnt eben immer noch dazu ;D



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Beitrag von Sabona »

Hallo Nellyfer,

du kannst auch deine Behinderung rückwirkend anerkennen lassen.
Ich habe meinen Antrag auf Schwerbehinderung erst mit 45 Jahren gestellt, obwohl ich meine Skoliose seit Kindheit habe.
Ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt genügte und es wurden 5 Jahre rückwirkend anerkannt.
Meine Einkommenssteuerbescheide wurden neu aufgerollt und ich bekam eine schöne Steuererstattung.
LG
mynellyfer

Beitrag von mynellyfer »

Vielen Dank für eure Antworten, hat mir weitergeholfen.
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