Seite 1 von 1

Skoliose OP in 1997 jetzt Schwerbehindertenausweis ?

Verfasst: Mi, 28.10.2009 - 00:16
von myNellyfer
Hallo, zusammen...
Hoffe das ihr mir helfen könnt. Habe 1997 in Sendenhorst meine Wirbelsäule versteift bekommen, rechtskonvex HWS 72Grad LWS über 60 Grad die Versteifung ist vom 4 Hals bis zum 4 Lendenwirbel, vor ca. 2 1/2 Jahren wurden die Facettengelenke unter dem Implantat vereist, konnte vor Schmerzen weder stehen noch liegen geschweigen denn schlafen nach der vereisung alles gucci.
Habe mich bislang nie um einen Schwerbehindertenausweis gekümmert geschweige denn darüber nachgedacht was mir ggfs. sonst noch zusteht.
Habe just im Moment den Antrag fertig ausgefüllt, soll ich noch auf irgendwas besonders achten bevor ich diesen abgebe ?
Liebe Grüße und vielen Dank.

Verfasst: Mi, 28.10.2009 - 07:10
von mamaratlos
:halloatall: Hallo my Nellyfer

Wir haben für unsere Tochter einen gestellt.Du solltes nicht nur Die OP angeben sonndern alle anderen Erkrankungen wie z.b. Allergien ,Hautkrankheitem usw eintragen .Und wir haben ihn mit den Hausarzt ausgefüllt da dieser genau wuste welche erkrankungen genau mit zählen. :ja: Sie bekahm 40%.Da wir ja nicht in die Zukunft sehn können ,haben wir dieses gestllt,allein deswegen da ja alle 10 Jahre akten vernichtet werden und dann unsere in die beweispflicht ist was für vorerkranken waren ,für ihren späteren Arbeitsweg.Sie ist in Moment in der Ausbildung.Hoffe ich konnte einwenig weiterhelfen


Viele liebe grüße aus den Ruhrpott

Mamaratlos

Verfasst: Mi, 28.10.2009 - 07:33
von Agrimon
Hallo Mamaratos,

noch ein Tipp, ab 50 % GdB bekommt das Kind ein leben lang Kindergeld, wenn das Kind nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, oder sein Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Aber ein Haken ist auch dabei. Die Kindergeldkasse sagt nicht Bescheid, wenn der Antrag ausläuft. Daher sollte man rechtzeitig wieder einen neuen Antrag stellen, dass das Geld weiter gezahlt wird. Ihr könnt mich fragen, wenn noch weitere Fragen aufkommen.

Gruß Agrimon

Verfasst: Mi, 28.10.2009 - 08:12
von mamaratlos
:halloatall: Hallo Agrimon

Hey,Danke .Das wuste ich gar nicht. :D Danke für den Tip. :ja:

Man lehrnt eben immer noch dazu ;D



Viele liebe grüße aus den Ruhrpott

Mamaratlos

Verfasst: Mi, 28.10.2009 - 10:24
von Sabona
Hallo Nellyfer,

du kannst auch deine Behinderung rückwirkend anerkennen lassen.
Ich habe meinen Antrag auf Schwerbehinderung erst mit 45 Jahren gestellt, obwohl ich meine Skoliose seit Kindheit habe.
Ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt genügte und es wurden 5 Jahre rückwirkend anerkannt.
Meine Einkommenssteuerbescheide wurden neu aufgerollt und ich bekam eine schöne Steuererstattung.
LG

Verfasst: Mi, 28.10.2009 - 10:33
von mynellyfer
Vielen Dank für eure Antworten, hat mir weitergeholfen.