Frage zur Heilmittelverordnung
Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Heilmittelverordnung wegen meiner Skoliose.
Ich habe schon seit meiner Kindheit eine Skoliose und musste deshalb
als Kind/Jugendliche auch ein Korsett tragen. Damals habe ich die Rezepte von
meinem Hausarzt immer regelmäßig einfach so ausgestellt bekommen.
Nach den langen Jahren der KG hatte ich dazu irgendwann keine Lust
mehr und habe erst seit letztem Herbst zunächst Manuelle Therapie
wegen extremen Schmerzen im Schulter-Nacken-Bereich verschrieben
bekommen. Insgesamt habe ich jetzt also 3 Rezepte mit jeweils 6
Behandlungen verschrieben bekommen. Da meine Schmerzen noch
immer sehr stark vorhanden sind, wollte ich mir heute noch eine
Verordnung holen. Die Dame am Empfang des Orthopäden meinte
allerdings, dass ich nun zunächst 3 Monate warten muss, bis ich wieder
ein Rezept bekommen kann. In der Physio-Praxis meinte der Therapeut
aber, dass ich wegen meiner Vorerkrankung eigentlich ein Recht auf
regelmäßige Therapie/KG hätte.
Ich habe mich -bis heute- noch nie mit der Heilmittelverordnung beschäftigt
und war daher sehr überrascht, dass man trotz Beschwerden jetzt erstmal
3 Monate warten muss.
Was kann man machen, um doch weitere Behandlungen zu bekommen? Kann
man einfach den Arzt wechseln und es sich von einem neuen Arzt aufschreiben
lassen oder kann man sich bei der Krankenkasse beschweren und weitere
Behandlungen "fordern"?
Wäre für Hinweise dazu sehr dankbar!
Zudem habe ich aber auch den Eindruck, dass die Therapie sowieso nicht soviel
bringt. Die extremen Verspannungen im Schulterbereich sind nach 18 Behandlungen
noch genauso schlimm wie vorher. Die Therapeuten halten oder bewegen meinen
Kopf ein bisschen oder kleistern mich mit Babyöl voll und "streichen" ein bisschen
an den Verspannungen rum. Wirklich "in die Tiefe" und an den Schmerz, kommen
sie aber nicht ran. Was für eine Behandlung würdet ihr mir empfehlen?
ich habe eine Frage zur Heilmittelverordnung wegen meiner Skoliose.
Ich habe schon seit meiner Kindheit eine Skoliose und musste deshalb
als Kind/Jugendliche auch ein Korsett tragen. Damals habe ich die Rezepte von
meinem Hausarzt immer regelmäßig einfach so ausgestellt bekommen.
Nach den langen Jahren der KG hatte ich dazu irgendwann keine Lust
mehr und habe erst seit letztem Herbst zunächst Manuelle Therapie
wegen extremen Schmerzen im Schulter-Nacken-Bereich verschrieben
bekommen. Insgesamt habe ich jetzt also 3 Rezepte mit jeweils 6
Behandlungen verschrieben bekommen. Da meine Schmerzen noch
immer sehr stark vorhanden sind, wollte ich mir heute noch eine
Verordnung holen. Die Dame am Empfang des Orthopäden meinte
allerdings, dass ich nun zunächst 3 Monate warten muss, bis ich wieder
ein Rezept bekommen kann. In der Physio-Praxis meinte der Therapeut
aber, dass ich wegen meiner Vorerkrankung eigentlich ein Recht auf
regelmäßige Therapie/KG hätte.
Ich habe mich -bis heute- noch nie mit der Heilmittelverordnung beschäftigt
und war daher sehr überrascht, dass man trotz Beschwerden jetzt erstmal
3 Monate warten muss.
Was kann man machen, um doch weitere Behandlungen zu bekommen? Kann
man einfach den Arzt wechseln und es sich von einem neuen Arzt aufschreiben
lassen oder kann man sich bei der Krankenkasse beschweren und weitere
Behandlungen "fordern"?
Wäre für Hinweise dazu sehr dankbar!
Zudem habe ich aber auch den Eindruck, dass die Therapie sowieso nicht soviel
bringt. Die extremen Verspannungen im Schulterbereich sind nach 18 Behandlungen
noch genauso schlimm wie vorher. Die Therapeuten halten oder bewegen meinen
Kopf ein bisschen oder kleistern mich mit Babyöl voll und "streichen" ein bisschen
an den Verspannungen rum. Wirklich "in die Tiefe" und an den Schmerz, kommen
sie aber nicht ran. Was für eine Behandlung würdet ihr mir empfehlen?
- Klaus
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Ich vermute, Du hast eine Verordnung mit dem Diagnose Schlüssel WS 2 bekommen, da sind tatsächlich 3 x 6 Behandlungen im Regelfall möglich mit anschliessender Pause von 3 Monaten.deux hat geschrieben:Was kann man machen, um doch weitere Behandlungen zu bekommen? Kann
man einfach den Arzt wechseln und es sich von einem neuen Arzt aufschreiben
lassen oder kann man sich bei der Krankenkasse beschweren und weitere
Behandlungen "fordern"?
Wenn das nicht ausreicht, hat der Arzt die Möglichkeit mit Verordnungen "ausserhalb des Regelfalles", die beliebig viel sein können. Das Problem ist aber, dass das auf das Budget (Richtgröße) des Arztes geht und der das natürlich ungern macht, weil er in Regress kommen kann.
"Ärztehopping" ist deswegen leider eine durchaus gebräuchliche Methode.
Bei Skoliose sollte man auch spezifische Therapie anwenden, wie z. Bsp. die KG nach Schroth, die man am besten in einer stationären REHA erlernt. Eine REHA ist auch grundsätzlich angesagt, wenn die bisherigen ambulanten Maßnahmen nichts gebracht haben. Und bei Skoliose/Hyperkyphose kann man davon ausgehen.Zudem habe ich aber auch den Eindruck, dass die Therapie sowieso nicht soviel
bringt
Diese Bürokratie in der Versorgung verhindert aber meistens, dass man gleich so eine REHA machen kann.
Ich denke, Du solltest unbedingt den aktuellen Status von einem Spezialisten klären lassen, der kann Dir auch das weitere gezielte Vorgehen erklären und das auch unterstützen.
s.a. Rubrik Gesucht/Gefunden "Überrregionale Sprechstunden"
Gruss
Klaus
- Alex_activitas
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo deux!
Dann wäre nämlich folgende Aussage nicht korrekt:
Grundsätzlich besteht aber die von Klaus angesprochene Möglichkeit der "Verordnung ausserhalb des Regelfalls". Bei dieser kann der Arzt weiter verordnen.
Diese Behandlungen belasten allerdings auch das Budget des Arztes. In manchen Bundesländern gibt es jodoch die sogenannten "Praxisbesonderheiten". Z.B. in Baden-Württemberg fällt auch die Skoliose darunter. Praxisbesonderheit bedeutet, dass bestimmte Diagnosen nicht dem Budget des Arztes angerechnet werden - ihn somit auch nicht belasten. Es muss jedoch die entsprechende Ziffer angegeben werden, damit die Kasse dies auch anerkennt.
Ob das auf Dich auch zutrifft kommt darauf an, in welchem Bundesland du bist.
Ärztehopping ist also keine Lösung - auch wenn es einige Kollegen so handhaben.
Bei der Kasse beschweren wird nicht viel bringen. Aber machen kannst Du es.
Hast Du Massagen erhalten oder tatsächlich "Manuelle Therapie"? Dies ist ein Unterschied.
Hast Du Hausaufgaben bekommen, damit Du selber Übungen machen kannst?
Bei Skoliose ist es so, wie Klaus es geschrieben hat.
Bei der HWS-Problematik sollte in 18 Behandlungen allerdings eine Besserung erreicht werden....
Gruß,
Alex
Hier kommt meine erste Nachfrage: die Rezepte wurden also nicht mit der Diagnose "Skoliose", sondern wegen der Halswirbelsäule ausgestellt?deux hat geschrieben:ich habe eine Frage zur Heilmittelverordnung wegen meiner Skoliose. (...)
Damals habe ich die Rezepte von meinem Hausarzt immer regelmäßig einfach so ausgestellt bekommen. (...)
und habe erst seit letztem Herbst zunächst Manuelle Therapie
wegen extremen Schmerzen im Schulter-Nacken-Bereich verschrieben
bekommen.
Dann wäre nämlich folgende Aussage nicht korrekt:
Es ist korrekt, dass nach Ausschöpfung des sogenannten Regelfalls (meist insgesamt 18 Therapieeinheiten) ein "behandlungsfeies Intervall" von 12 Wochen erfolgen muss. Wichtig hierbei: die 12 Wochen beziehen sich auf die Zeit zwischen der letzten Behandlung und dem Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes!deux hat geschrieben:In der Physio-Praxis meinte der Therapeut
aber, dass ich wegen meiner Vorerkrankung eigentlich ein Recht auf
regelmäßige Therapie/KG hätte.
Grundsätzlich besteht aber die von Klaus angesprochene Möglichkeit der "Verordnung ausserhalb des Regelfalls". Bei dieser kann der Arzt weiter verordnen.
Diese Behandlungen belasten allerdings auch das Budget des Arztes. In manchen Bundesländern gibt es jodoch die sogenannten "Praxisbesonderheiten". Z.B. in Baden-Württemberg fällt auch die Skoliose darunter. Praxisbesonderheit bedeutet, dass bestimmte Diagnosen nicht dem Budget des Arztes angerechnet werden - ihn somit auch nicht belasten. Es muss jedoch die entsprechende Ziffer angegeben werden, damit die Kasse dies auch anerkennt.
Ob das auf Dich auch zutrifft kommt darauf an, in welchem Bundesland du bist.
Neuer Arzt - neuer Regelfall stimmt nicht. Wenn die Diagnose dieselbe ist, bleibt es bei der 12-wöchigen Pause. Vor allem dann, wenn Du die Behandlungen beim selben Therapeuten wie bisher machst. Denn er weiss davon, dass Du mit dieser Diagnose schon 18 Behandlungen hattest und kann sich somit nicht auch "das wusste ich nicht" rausreden - und bekommt die Behandlungen nicht mehr bezahlt... Und dies kann auch noch 4 Jahre nach Abrechnung des Rezeptes auf den Therapeuten zukommen....deux hat geschrieben:Was kann man machen, um doch weitere Behandlungen zu bekommen? Kann
man einfach den Arzt wechseln und es sich von einem neuen Arzt aufschreiben
lassen oder kann man sich bei der Krankenkasse beschweren und weitere
Behandlungen "fordern"?
Ärztehopping ist also keine Lösung - auch wenn es einige Kollegen so handhaben.
Bei der Kasse beschweren wird nicht viel bringen. Aber machen kannst Du es.
Haben die Therapeuten (hast Du mehrere???? Eigentlich sollte kein Therapeutenwechsel stattfinden, um eine gute Behandlungssequenz und somit eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten!) einen Befund gemacht?deux hat geschrieben:Zudem habe ich aber auch den Eindruck, dass die Therapie sowieso nicht soviel
bringt. Die extremen Verspannungen im Schulterbereich sind nach 18 Behandlungen
noch genauso schlimm wie vorher. Die Therapeuten halten oder bewegen meinen
Kopf ein bisschen oder kleistern mich mit Babyöl voll und "streichen" ein bisschen
an den Verspannungen rum. Wirklich "in die Tiefe" und an den Schmerz, kommen
sie aber nicht ran. Was für eine Behandlung würdet ihr mir empfehlen?
Hast Du Massagen erhalten oder tatsächlich "Manuelle Therapie"? Dies ist ein Unterschied.
Hast Du Hausaufgaben bekommen, damit Du selber Übungen machen kannst?
Bei Skoliose ist es so, wie Klaus es geschrieben hat.
Bei der HWS-Problematik sollte in 18 Behandlungen allerdings eine Besserung erreicht werden....
Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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es war geil und vermiss die Leute echt :) (und die Quälerei^^) - Wohnort: Südpfalz
Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Ärztehopping ist sehr wohl ne Lösung für den Patienten.
Ich mache das auch und bisher hat sich keiner beschwert, mein Physio auch nicht.
Und wenn die Physios auf nichts hinweisen obwohl es offensichtlich ist dass der Patient "öfters" kommt,
wessen Schuld und Risiko isses dann?
Richtig nicht des des Patienten.
Ich mache das auch und bisher hat sich keiner beschwert, mein Physio auch nicht.
Und wenn die Physios auf nichts hinweisen obwohl es offensichtlich ist dass der Patient "öfters" kommt,
wessen Schuld und Risiko isses dann?
Richtig nicht des des Patienten.
- Klaus
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Da ich das hier begrifflich angefangen habe, kann ich nur Alex zustimmen, dass da Details zu beachten sind.Kaffetrinker hat geschrieben:Ärztehopping ist sehr wohl ne Lösung für den Patienten.
Eigentlich muss das "Ärzte und Therapeuten Hopping" sein, dann wäre das aus Sicht der Ärzte und Therapeuten korrekt, nicht aber im Sinne der Krankenkassen. Der Patient muss beachten, dass er hier wissentlich etwas verschweigt, auch wenn das ganze manchmal als "Notwehr" ausgelegt wird.
Ich denke, wenn man sich als mündiger Patient verhält, der seine eigene Kompetenz aufgebaut hat, wird man das in gewissen Grenzen auch gut steuern können.alex hat geschrieben:Eigentlich sollte kein Therapeutenwechsel stattfinden, um eine gute Behandlungssequenz und somit eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten
Das Problem ist bei deux aber, Alex hat richtig darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegende Diagnose unklar ist.
Bei einer Skoliose würde man in erster Linie an Schroth KG denken und da würde es ausserhalb von Großstädten an Therapeuten mangeln, die man wechseln könnte. Und Ziel einer Schroth REHA ist ja, dass man nicht mehr so oft ambulante Schroth KG brauchen sollte.
Alex weist hier nur auf die Rechtslage hin.Kaffetrinker hat geschrieben:Und wenn die Physios auf nichts hinweisen obwohl es offensichtlich ist dass der Patient "öfters" kommt,
wessen Schuld und Risiko isses dann?
Richtig nicht des des Patienten.
Gruss
Klaus
Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Ja, ich hatte fast jede Woche einen neuen Therapeuten. Ich komme aus Berlin und war
(durch Zufall) sogar in der Praxis, dessen Inhaber sich hier im Board vorgestellt (Werbung
gemacht) hat. Ich kann von der Praxis allerdings nur abraten, da man meist ständig wechselnde
Therapeuten hat, die Behandlung beginnt nie pünktlich, ständig werden Termine abgesagt
oder verschoben und der Zeitverzug geht eigentlich ständig auf meine Kosten (die Behandlung
dauert meist nur 15 min). Werde mir mit einer neuen Verordnung auch eine neue Praxis suchen.
Die Therapie sieht so aus, dass entweder mein Kopf gehalten und hin und her bewegt wird
oder es wird an der Verspannung oberhalb der Schulter "rumgedrückt" oder mit viel Babyöl
bestrichen.
Meinen Arzt wollte ich sowieso wechseln, da die Sprechstunde meist keine 2 min dauert, er
kurz auf meine Schulter drückt und schon bin ich wieder draußen. Auf meine Frage, ob
ich ein Rezept für die Gymnastik nach Schroth bekommen könnte, meinte er, das würde in
meinem Alter (ich bin 34) sowieso nichts mehr bringen und der Therapeut könnte ja entscheiden,
ob er MT oder irgwendwas anderes damit macht.
Verbesserung seit den letzten 18 Behandlungen : 0,0
Was muss ich denn beim "Ärztehopping" beachten? Muss ich den neuen Arzt auf die vorherigen
Behandlungen hinweisen oder sag ich einfach, ich habe Rückenschmerzen und lass ihn selbst
eine Diagnose finden? Vielleicht schreibt er ja dann was anderes auf die Verordnung und es
wäre dann ein neuer Regelfall, oder? Kann ich da Probleme mit der Kasse bekommen?
Auf der Verordnung stand meist als Diagnose: HWS-Syndrom, blockierte erste Rippe und Gelenkfunktions-
störungen oder so ähnlich. Bin mir nicht sicher, ob Skoliose auch irgendwo dabei stand. Eventuell
etwas weiter oben auf der Verordnung oder irgendwo in Klammer. Glaube aber, es stand irgendwo
auf der Verordnung.
(durch Zufall) sogar in der Praxis, dessen Inhaber sich hier im Board vorgestellt (Werbung
gemacht) hat. Ich kann von der Praxis allerdings nur abraten, da man meist ständig wechselnde
Therapeuten hat, die Behandlung beginnt nie pünktlich, ständig werden Termine abgesagt
oder verschoben und der Zeitverzug geht eigentlich ständig auf meine Kosten (die Behandlung
dauert meist nur 15 min). Werde mir mit einer neuen Verordnung auch eine neue Praxis suchen.
Die Therapie sieht so aus, dass entweder mein Kopf gehalten und hin und her bewegt wird
oder es wird an der Verspannung oberhalb der Schulter "rumgedrückt" oder mit viel Babyöl
bestrichen.
Meinen Arzt wollte ich sowieso wechseln, da die Sprechstunde meist keine 2 min dauert, er
kurz auf meine Schulter drückt und schon bin ich wieder draußen. Auf meine Frage, ob
ich ein Rezept für die Gymnastik nach Schroth bekommen könnte, meinte er, das würde in
meinem Alter (ich bin 34) sowieso nichts mehr bringen und der Therapeut könnte ja entscheiden,
ob er MT oder irgwendwas anderes damit macht.
Verbesserung seit den letzten 18 Behandlungen : 0,0
Was muss ich denn beim "Ärztehopping" beachten? Muss ich den neuen Arzt auf die vorherigen
Behandlungen hinweisen oder sag ich einfach, ich habe Rückenschmerzen und lass ihn selbst
eine Diagnose finden? Vielleicht schreibt er ja dann was anderes auf die Verordnung und es
wäre dann ein neuer Regelfall, oder? Kann ich da Probleme mit der Kasse bekommen?
Auf der Verordnung stand meist als Diagnose: HWS-Syndrom, blockierte erste Rippe und Gelenkfunktions-
störungen oder so ähnlich. Bin mir nicht sicher, ob Skoliose auch irgendwo dabei stand. Eventuell
etwas weiter oben auf der Verordnung oder irgendwo in Klammer. Glaube aber, es stand irgendwo
auf der Verordnung.
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Richtig: das des Therapeuten. Und die Nachforderungen können - wie gesagt - noch Jahre später kommen. Aber das ist ja auch nicht das Risiko des Patienten.Kaffeetrinker hat geschrieben:Ärztehopping ist sehr wohl ne Lösung für den Patienten.
Ich mache das auch und bisher hat sich keiner beschwert, mein Physio auch nicht.
Und wenn die Physios auf nichts hinweisen obwohl es offensichtlich ist dass der Patient "öfters" kommt,
wessen Schuld und Risiko isses dann?
Richtig nicht des des Patienten.
Jede(r) kann machen, was er will. Und dann auch die Folgen tragen.
Es gibt allerdings durchaus legale Möglichkeiten, zu seinen Rezepten zu kommen. Auch und gerade im Sinne der Patienten....
@ deux:
Ich würde an Deiner Stelle den neuen Arzt auf die Skoliose hinweisen. Es ist durchaus denkbar, dass Deine HWS-Probleme durch die Skoliose verursacht sind. Dann kann er Dir ohne Probleme (!) ein neues Rezept ausstellen mit der Diagnose "Skoliose" (o.ä.) und löst hiermit einen neuen Regelfall (in der Regel 18 Behandlungseinheiten) aus. Du bekommst mit Sicherheit keine Probleme mit der Kasse.
Wenn Du erst Anfang April zum Arzt gehst, wird es wahrscheinlich "noch" einfacher: ein neues Quartal beginnt....
Und dass man mit 34 nichts mehr machen kann, ist absolut nicht zutreffend. Dafür gibt es genug Gegenbeispiele....
Viel Erfolg und nicht aufgeben, deux!
Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Manche KK verzichten ja auf sone Erklärung da war doch mal was wegen der Regelung ausserhalb des Regelfalles.
Bei der TK scheint es mal zu sein, schon zulange her wo ich darüber was gelesen habe.
Bei der TK scheint es mal zu sein, schon zulange her wo ich darüber was gelesen habe.
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Da bringst Du was durcheinander. Das hat nichts mit "Ärztehopping" und der oben genannten Thematik zu tun!Kaffeetrinker hat geschrieben:Manche KK verzichten ja auf sone Erklärung da war doch mal was wegen der Regelung ausserhalb des Regelfalles.
Bei der TK scheint es mal zu sein, schon zulange her wo ich darüber was gelesen habe.
Was Du (wahrscheinlich) ansprichst ist der Verzicht auf Genehmigung bei Verordnungen ausserhalb des Regelfalls. Dies handhaben die Ersatzkassen (wozu auch die TK gehört) schon seit Jahren so.
Das hat aber nichts mit dem oben genannten zu tun. Oder welche "Erklärung" meinst Du aus dem obigen Kontext?
Gruß,
Alex
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Ja meinte die Genehmigung 
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Diese sogenannten Praxisbesonderheiten gibt es nur in Baden Würtenberg?
Und nur für die Skoliose?
Gruß
Lya
Und nur für die Skoliose?
Gruß
Lya
-
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Ups, in manchen Bundesländern also. Bin gerade nochmal drüber gestolpert.
Weiß jemand wie es denn in Niedersachsen aussieht mit den Praxisbesonderheiten? Und ob das auch nur für die Skoliose gilt?
Gruß
Lya
Weiß jemand wie es denn in Niedersachsen aussieht mit den Praxisbesonderheiten? Und ob das auch nur für die Skoliose gilt?
Gruß
Lya
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo Lya,
wenn es Praxisbesonderheiten gibt (ich weiss leider nicht, wie es in Niedersachsen aussieht...), muss man nachschauen, welche Diagnosen dazu gehören und wie diese im Einzelnen behandelt werden.
Denn - wie sollte es auch anders in Deutschland sein - es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, wie die Praxisbesonderheiten beachtet werden.
Zum Beispiel:
die einen Diagnosen werden schon gleich aus dem Budget des Arztes herausgerechnet, die anderen erst, nachdem es zu einer Regressforderung gegenüber dem Arzt gekommen ist (stark vereinfacht dargestellt!).
Und es gibt noch weitere unterschiedliche Vorgehensweisen. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, warum sich manche Ärzte erst gar nicht damit befassen wollen.
Hier kommen dann meiner Meinung nach auch wieder wir Physios ins Spiel, indem wir uns mit der Thematik auseinandersetzen und im Bedarfsfall dann dem Arzt die entsprechenden Hinweise geben können.
Damit ist dem Patienten (und zugleich auch dem Arzt!) mehr geholfen, als wenn man Ärztehopping befürwortet....
Gruß,
Alex
wenn es Praxisbesonderheiten gibt (ich weiss leider nicht, wie es in Niedersachsen aussieht...), muss man nachschauen, welche Diagnosen dazu gehören und wie diese im Einzelnen behandelt werden.
Denn - wie sollte es auch anders in Deutschland sein - es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, wie die Praxisbesonderheiten beachtet werden.
Zum Beispiel:
die einen Diagnosen werden schon gleich aus dem Budget des Arztes herausgerechnet, die anderen erst, nachdem es zu einer Regressforderung gegenüber dem Arzt gekommen ist (stark vereinfacht dargestellt!).
Und es gibt noch weitere unterschiedliche Vorgehensweisen. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, warum sich manche Ärzte erst gar nicht damit befassen wollen.
Hier kommen dann meiner Meinung nach auch wieder wir Physios ins Spiel, indem wir uns mit der Thematik auseinandersetzen und im Bedarfsfall dann dem Arzt die entsprechenden Hinweise geben können.
Damit ist dem Patienten (und zugleich auch dem Arzt!) mehr geholfen, als wenn man Ärztehopping befürwortet....
Gruß,
Alex
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo Alex!
Danke für Deine Auskunft, nur bin ich irgendwie nicht wirklich schlauer geworden
Wie kann ich denn erfahren, wie es im schönen Niedersachsen mit den Praxisbesonderheiten aussieht?
Hausarzt fragen oder die KK ? Vielleicht die Suchmaschine und was eingeben etwa Praxisbesonderheiten in Niedersachsen? Ich glaube nicht, dass ich da weiterkomme.
Übrigens sehe ich Dich sehr selten bei uns Hyperhyphotikern.
Komme uns doch mal besuchen. Wir sind ne nette Runde
LG und Happy Weekend
Lya
Danke für Deine Auskunft, nur bin ich irgendwie nicht wirklich schlauer geworden
Wie kann ich denn erfahren, wie es im schönen Niedersachsen mit den Praxisbesonderheiten aussieht?
Hausarzt fragen oder die KK ? Vielleicht die Suchmaschine und was eingeben etwa Praxisbesonderheiten in Niedersachsen? Ich glaube nicht, dass ich da weiterkomme.
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Wie das jetzt ist ist mir bums, habe 2 Ärzte die mir Rezepte geben , der Rest ist mir egal.
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Lol - das ist nicht weiter schlimm, schliesslich ist es auch ein schwieriges Thema. Ich habe mal im Internet ein wenig recherchiert und bin fündig geworden - wenn auch nicht aktuell, aber mehr ist in der Kürze der Zeit nicht zu finden.Lya500 hat geschrieben:Danke für Deine Auskunft, nur bin ich irgendwie nicht wirklich schlauer geworden![]()
Wie kann ich denn erfahren, wie es im schönen Niedersachsen mit den Praxisbesonderheiten aussieht?
Hausarzt fragen oder die KK ? Vielleicht die Suchmaschine und was eingeben etwa Praxisbesonderheiten in Niedersachsen? Ich glaube nicht, dass ich da weiterkomme.
Demnach gibt es Praxisbesonderheiten in NS, aber Skoliose gehört nicht dazu.
ist der offizielle Text hierzu. Nachzulesen bei der KV Niedersachsen.KV Niedersachsen hat geschrieben:Indikationen
zu 3.1 und 3.2: Pflegestufe I bis III bei Kindern und bei
Kindern in teilstationären Einrichtungen oder Sprachheilkindergärten
zu 3.3: Pflegestufe I bis III bei Kindern und bei Kindern
in teilstationären Einrichtungen
zu 3.1 bis 3.3: bei schweren neurologischen Erkrankungen,
wie Parkinson, MS und Apoplex
zu 3.3: Krankengymnastik für die ersten 3 Monate nach
chirurgischen/orthopädischen Eingriffen
zu 3.4: Lymphdrainage bei aufgrund onkologischer
Behandlung entstandener Lymphabfluss-Störungen
Das glaube ich gerne. Wenn es meine Zeit zulässt, werde ich mal 'reinschauen.Lya hat geschrieben:Übrigens sehe ich Dich sehr selten bei uns Hyperhyphotikern.
Komme uns doch mal besuchen. Wir sind ne nette Runde![]()
Dir auch ein schönes Wochenende!
@Kaffeetrinker:
Das ist der Unterschied zwischen uns beiden!Kaffeetrinker hat geschrieben:(...)der Rest ist mir egal.
Gruß,
Alex
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo Alex!
Meine Zeit lässt es im Moment noch zu mich erstmal bei Dir recht herzlich zu bedanken für Deine Bemühungen, da wäre ich nie drauf gekommen.
Da kann man mal wieder sehen, dass doch jedes Bundesland wie immer seine eigene Suppe rührt.
So ich verabschiede mich nun und gehe jetzt ins
.
LG
Lya
Meine Zeit lässt es im Moment noch zu mich erstmal bei Dir recht herzlich zu bedanken für Deine Bemühungen, da wäre ich nie drauf gekommen.
Da kann man mal wieder sehen, dass doch jedes Bundesland wie immer seine eigene Suppe rührt.
So ich verabschiede mich nun und gehe jetzt ins
LG
Lya
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Also grundsätzlich gibt es nur eine Verordnung mit KG. Nach welcher Methode die gemacht wird, könntest Du entscheiden. Bei so unklarer Diagnose kommst Du damit aber nicht richtig weiter. Bestenfalls könnte ein Schroth Therapeut eine Meinung abgeben.deux hat geschrieben:Auf meine Frage, ob
ich ein Rezept für die Gymnastik nach Schroth bekommen könnte, meinte er, das würde in
meinem Alter (ich bin 34) sowieso nichts mehr bringen und der Therapeut könnte ja entscheiden,
ob er MT oder irgwendwas anderes damit macht.
Alex hat Dir das schon beantwortet.Lya500 hat geschrieben:Weiß jemand wie es denn in Niedersachsen aussieht mit den Praxisbesonderheiten?
Es gibt u.U. eine andere Möglichkeit, spätere Regressforderungen an den Orthopäden zu vermeiden. Das ist die sogenannte Langfristgenehmigung. Hat nichts mit der Genehmigung einiger Ersatzkassen bezüglich "ausserhalb des Regelfalls" zu tun!
Die Diskussion dazu hatten wir schon an anderer Stelle.
Aktuell teste ich das gerade, wobei alles noch ziemlich unklar ist, weil es unterschiedliche Aussagen zwischen Techniker Krankenkasse und KV zur Gültigkeit dieser Regelung (Niedersachsen) gibt.
Auf jeden Fall sind im Augenblick offensichtlich nur wenige Indikationen enthalten, nicht Skoliose/Hyperkyphose(!), die in der Genehmigung dem Arzt eine gewisse Sicherheit für 1 Jahr Verordnungen ausserhalb des Regelfalles gibt. Die Prozedur für den Patienten ist aber die gleiche wie sonst auch, er muss sich weiterhin die Einzel Verordnungen ausstellen lassen. Üblicherweise sind das ja jeweils 10 Behandlungen.
Konkret ist es nach Auskunft meiner TKK so, dass der Diagnose Schlüssel WS 2 (oft bei Skoliose/Hyperkyphose) nicht ausreichen würde. Die Genehmigung würde höchstwahrscheinlich abgelehnt werden und man könnte Widerspruch einlegen mit besonderer Begründung durch den Arzt. (Kennen wir ja beim REHA Antrag
Lya, ich denke, das ist erst einmal nichts für Dich, sondern nur für User, die einen Arzt haben, der alles für seine Patienten tun möchte, aber trotzdem verständlicherweise einem Regress vorbeugen will.
Gruss
Klaus
Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo Klaus oder auch andere Erfahrene 
Könnt Ihr mir sagen, was unten stehender Indikationsschlüssel auf dem KG-Rezept bedeutet:
"Indikationsschlüssel ws1a"?
Fragende Grüße
Kiko
Könnt Ihr mir sagen, was unten stehender Indikationsschlüssel auf dem KG-Rezept bedeutet:
"Indikationsschlüssel ws1a"?
Fragende Grüße
Kiko
- Alex_activitas
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Re: Frage zur Heilmittelverordnung
Hallo Kiko,
WS1a bedeutet kurz gesagt, dass nur kurzfristiger Behandlungsbedarf besteht und somit nur 6 Behandlungen verordnet werden können.
@Klaus:
Das ist die immer noch herrschende Verwirrung zwischen Langfristverordnung und Langfristgenehmigung. Letztere ist für die meissten Kassen unwichtig, da sie so oder so auf eine Genehmigung verzichten. So auch die Ersatzkassen bundesweit incl. der TKK.
Deshalb ist die Aussage Deiner Kasse etwas merkwürdig...
Und diese Rezepte fallen weiterhin in das Budget des Arztes!
Die Langfristverordnung ist geplant, aber der Diagnosekatalog existiert noch nicht. Bis das kommen wird, vergeht noch viel Zeit.
Gruß,
Alex
WS1a bedeutet kurz gesagt, dass nur kurzfristiger Behandlungsbedarf besteht und somit nur 6 Behandlungen verordnet werden können.
@Klaus:
Das ist die immer noch herrschende Verwirrung zwischen Langfristverordnung und Langfristgenehmigung. Letztere ist für die meissten Kassen unwichtig, da sie so oder so auf eine Genehmigung verzichten. So auch die Ersatzkassen bundesweit incl. der TKK.
Deshalb ist die Aussage Deiner Kasse etwas merkwürdig...
Und diese Rezepte fallen weiterhin in das Budget des Arztes!
Die Langfristverordnung ist geplant, aber der Diagnosekatalog existiert noch nicht. Bis das kommen wird, vergeht noch viel Zeit.
Gruß,
Alex
Alexander Heidrich - activitas - menschen, die bewegen
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