Werden die Kosten für Korsetthemden von der KK übernommen?
Verfasst: Do, 11.04.2013 - 12:33
Hallo Ihr,
ich habe die Diagnose SMA und trage täglich ein Korsett.
Liege gerade im Streit mit der KK (TK)! Wollen nicht zahlen!
Werden die Kosten bei Euch für Korsetthemden von der KK übernommen?
Danke.
Kai
Antwort der Kasse:
Wir wollen Sie bestmöglich unterstützen. Deshalb haben wir uns nach Ihrem Widerspruch an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) gewandt.
Die Ärztinnen und Ärzte dort haben sich eingehend mit Ihrer gesundheitlichen Situation befasst. Leider gibt es auch nach dieser Beratung durch den MDK keine Möglichkeiten für uns, die Kosten für die Korsetthemden zu übernehmen.
Nach Auskunft der beratenden Ärztinnen und Ärzte des MDK handelt es sich bei den von
Ihnen beantragten Korsetthemden um handelsübliche, erwerbbare Gebrauchsgegenstände, die in keinem Fall eine Leistung der TK begründet.
Grund hierfür ist: Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, dass nur
solche Gegenstände als Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können, die spezifisch der Bekämpfung einer Krankheit oder dem Ausgleich
einer Behinderung dienen. Gegenstände, die regelmäßig auch von Gesunden genutzt wer¬den, dürfen wir nicht übernehmen oder darf die TK nicht gewähren.
Geräte oder Produkte hingegen, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen Widerspruchwurden und die ausschließlich oder ganz überwiegend auch von Kranken bzw. Menschen mit Behinderung genutzt werden, können Hilfsmittel sein und somit von der TK zur Verfügung gestellt werden.
ich habe die Diagnose SMA und trage täglich ein Korsett.
Liege gerade im Streit mit der KK (TK)! Wollen nicht zahlen!
Werden die Kosten bei Euch für Korsetthemden von der KK übernommen?
Danke.
Kai
Antwort der Kasse:
Wir wollen Sie bestmöglich unterstützen. Deshalb haben wir uns nach Ihrem Widerspruch an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) gewandt.
Die Ärztinnen und Ärzte dort haben sich eingehend mit Ihrer gesundheitlichen Situation befasst. Leider gibt es auch nach dieser Beratung durch den MDK keine Möglichkeiten für uns, die Kosten für die Korsetthemden zu übernehmen.
Nach Auskunft der beratenden Ärztinnen und Ärzte des MDK handelt es sich bei den von
Ihnen beantragten Korsetthemden um handelsübliche, erwerbbare Gebrauchsgegenstände, die in keinem Fall eine Leistung der TK begründet.
Grund hierfür ist: Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, dass nur
solche Gegenstände als Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können, die spezifisch der Bekämpfung einer Krankheit oder dem Ausgleich
einer Behinderung dienen. Gegenstände, die regelmäßig auch von Gesunden genutzt wer¬den, dürfen wir nicht übernehmen oder darf die TK nicht gewähren.
Geräte oder Produkte hingegen, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen Widerspruchwurden und die ausschließlich oder ganz überwiegend auch von Kranken bzw. Menschen mit Behinderung genutzt werden, können Hilfsmittel sein und somit von der TK zur Verfügung gestellt werden.