Feststellung Gdb

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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Holly2210
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Feststellung Gdb

Beitrag von Holly2210 »

Hallo zusammen, :juggle:

ich bin neu hier und weiß leider gar nicht ob ich das Thema richtig eingeordnet habe :)

Ich habe mal eine wichtige Frage an euch und hoffe auf zahlreiche Antworten :) ;D
Ich wurde letztes Jahr an der WS operiert und bin von Th4 bis L3 versteift.
Ich habe ein paar Monate nach der OP beim Versorgungsamt einen Antrag zur Feststellung des GdB eingereicht. Meine Schulter (an dieser wurde ich auch operiert) habe ich auch angegeben und sie wurde, wie die WS bei der Festlegung des GdB berücksichtigt. Insgesamt habe ich nur einen GdB von 20 zugesprochen bekommen, was ich als sehr wenig empfand und Widerspruch eingelegt habe der jedoch zurückgewiesen wurde. Jetzt, ein halbes Jahr später habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt, weil ich auch wirklich starke Schmerzen habe und das Urteil nicht fair finde. :rolleyes: ;( Heute hatte ich Post vom Versorgungsamt und mir wurde ein GdB von 30 zugesprochen.
Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass wenn 2 Bereiche der WS versteift sind und die Hälfte der Wirbel, ein GdB von 50-70 angesetzt ist.
Ich werde jetzt einen Widerspruch gegen das Urteil einreichen, bin mir aber sicher dass dieser abgelehnt wird.

Was sind denn eure Erfahrung und welche Höhe wurde euch zugesprochen? Würde in meinen Widerspruch gerne ein paar Beispiele nennen :ja:

Ich danke euch schon mal für eure Antworten :)
Ganz liebe Grüße
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Kaffeetrinker
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Re: Feststellung Gdb

Beitrag von Kaffeetrinker »

Also sowas macht mich echt sprachlos .....

Ich habe alleine wegen meiner Kyphose GdB30 bekommen, unoperiert.

Die meisten operierten haben mid. 50oder mehr teilweise mit G.
Da hast ewohl ein Super Versorgungsamt :flop:

Wende dich an den VDK die können dir helfen beim Widerspruch und wende dich an deine Ärzte die auch entsprechendes schreiben können.
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Raven
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Re: Feststellung Gdb

Beitrag von Raven »

Hallo,

mir wurde ein GdB von 40 (ohne Merkzeichen) für Versteifung Th3-L5 zugesprochen.
Ich kann Kaffeetrinker nur beipflichten:
Wende dich an den VDK die können dir helfen beim Widerspruch und wende dich an deine Ärzte die auch entsprechendes schreiben können.
Viele Grüße
Raven
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Seit Dezember 2016 BSV in der HWS
Wohnort: Baden Württemberg- Biberach/Riss

Re: Feststellung Gdb

Beitrag von tani1230 »

Hi ihr Lieben,
würde es mir auch etwas bringen, wenn ich beim Versorgungsamt einen Antrag stellen würde, da ich ja auch eine Kyphose mit 91° habe ?
Was bringt das denn für Vorteile? Kenne mich da gar nicht aus.
Würde mich freuen, wenn ihr mir schreiben könntet, was man da genau machen muß u welchen Vorteil es bringt. Danke!

Liebe Grüße Tanja
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Re: Feststellung Gdb

Beitrag von Força »

Holly2210 wie alt bist du?

GdB ist ja der Grad der Beeinträchtigung gegenüber gleichaltrigen Gesunden. Es orientiert sich vor allem nicht an Gradzahlen allein, diese sind nur ein Anhaltspunkt. Manche sind operiert und ihnen geht es supergut, andere sind nur an einer kurzen Strecke versteift und haben massivste Schmerzen. Es kann passieren dass ein Sachbearbeiter davon ausging dass man wenn man nix zu schreibt keine Beschwerden hat. Hast du deine Alltragsbeinträchtigungen denn detailliert geschildert?

VDK fand ich nur sehr bedingt hilfreich aber das mag stark vom Bundesland und den Sachbearbeitern abhängig sein.

Ich hab vor einiger Zeit mal etwas ausführlicher hier gepostet. Gib mal in der Suchmaske als Stichwort Gdb und als User meinen Benutzernamen ein.

Wenn du dem Erstantrag nicht binnen 4 Wochen widersprochen hast würde ich einen Verschlechterungsantrag stellen, das hast du ja bereits gemacht.

Leg Widerspruch ein, bitte um Zusendung deren Bewertung /Begründung des GdB von 30 als auch eine Begründungsfristverlängerung um das mit deinen Ärzten besprechen zu können und geh die Unterlagen und Begründungen des VDK mit deinen Ärzten durch. Fertige ein Schreiben an: von deinen alltäglichen Einschränkungen, und zwar bis ins kleinste Detail. Wie du aufs Klo gehst, wann du wie sitzt und wann es weh tut, wann du nich nachkommst mit anderen Gleichaltrigen, usw. Schmerzskalen, ppp. Viel Erfog!
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Re: Feststellung Gdb

Beitrag von Holly2210 »

Hallo :)

Vielen Dank für die Antworten.
Dass das vom Alter abhängt ist mir bekannt, weil in der Begründung geschrieben wurde, dass der Zustand (körperlich und geistig) nicht dem Alter entsprechen muss um einen höheren GdB zu bekommen (sinngemäß)
Ich bin 27 Jahre alt und habe echt starke Probleme. Ich geh kaum noch raus weil ich immer Schmerzen habe, das ist wirklich schrecklich. Ich habe dem Versorgungsamt sehr genau geschildert wann ich wobei eingeschränkt bin, aber das scheint sie herzlich wenig zu interessieren. Ich kann mir teilweise nicht mal die Schuhe alleine zu machen, sogar das habe ich aufgeschrieben (denn ich denke es ist nicht normal, dass eine 27-jährige kaum raus gehen kann weil langes sitzen oder stehen zu schlimm ist und auch den Schuh sollte man sich in diesem Alter selbständig schließen können).

Naja ich war heute in der Klinik und da wurde wenigstens der Grund meiner Schmerzen gefunden. Leider hat sich eine Schraube gelockert und ich muss wieder operiert werden.

Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen, der das Widerspruchschreiben aufsetzt, denke nur dass es abgelehnt wird und ich dann Klagen muss. Aber dann ist es leider so, weil ein GdB von 20 für den Rücken (GdB von 10 hat meine Schulter bekommen) finde ich für 12 versteifte Wirbel, die mich auch in der Bewegung und damit in meinem ganzen Leben sehr einschränken echt zu wenig

Liebe Grüße
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Re: Feststellung Gdb

Beitrag von Kaffeetrinker »

Also das Alter scheint dabei doch eher eine untergeordnete Rolle zu spielen, gibt genug operierte die mind. 50GdB haben und topfit sind und noch jünger dazu.Ältere ebenso.
Hier hat wohl eher ein SB derbe daneben gegriffen.

Auf jeden Fall Widerspruch machen im Notfall eben vors Gericht gehen.
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