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Ablehnung Kostenübernahme durch KK

Verfasst: So, 26.02.2006 - 18:57
von Liftboy
Hallo alle zusammen,
ich hab da mal wieder eine Frage.Ich war im Dezember bei Dr. Hoffmann, der hat mir aufgrund meines Scheuermanns eine Kyphosenstützorthese verschrieben. Ende Januar bekam ich Post von meiner KK, ich solle mich beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorstellen. Bei einem Termin am 6.2.06 konnte ich den Doktor nicht davon überzeugen, daß ich ein Korsett benötige. Der erzählte mir was von anhaltender Schwächung der Rumpfmuskulatur. Daraufhin hat meine KK eine Kostenübernahme natürlich abgelehnt.
So jetzt aber zu meiner Frage. Ich habe gerade gelesen das man gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen kann. Wie langen nach der Benachrichtigung kann ich dieses tun und wie wird so ein Einspruch formuliert.

liebe Grüße Dirk

Verfasst: So, 26.02.2006 - 20:04
von Klaus
Hallo Liftboy,
Dr. Hoffmann, der hat mir aufgrund meines Scheuermanns eine Kyphosenstützorthese verschrieben
Ich denke, er hat Dir eine aufrichtende(korrigierende) Orthese verschrieben, das ist etwas anderes als eine Stütz- (Kompressions) Orthese. Diese ist nämlich sehr viel billiger und bedarf keinerlei Genehmigung der Krankenkasse.
Das nur mal zur Begriffs-Klärung.

Es werden Dir sicherlich die Korsett-Träger in Kürze antworten.

Gruss
Klaus

Verfasst: So, 26.02.2006 - 20:24
von Ramses
Hallo Liftboy,

wenn Du Widerspruch einlegen willst musst Du dies innerhalb der Frist die im Ablehnungsbescheid genannt wird tun. Es genügt dabei erst einmal dass Du einen formlosen Widerspruch einlegst. Dann hast Du Zeit gewonnen um eine Begründung zu formulieren. Es ist sicher auch sinnvoll Dr. Hoffmann zu benachrichtigen, denn er kann Dir auch noch weiterhelfen bei der Formulierung der Begründung.

Gruß
Ramses

Verfasst: So, 26.02.2006 - 20:33
von Thomas
Hallo Liftboy,

bei welcher Krankenkasse bist Du denn?

Bei mir hat die Krankenkasse keinerlei Probleme gemacht. Allerdings war bei mir das Korsett auch zur Schmerzlinderung verschrieben, und das akzeptiert meines Wissens nach die Kasse im Normalfall eher.

Wenn es um wirklich gute Begründungen geht dann ist wohl Toni erste Wahl! Vielleich liest er auch diesen Thread und kann Dir helfen! Ansonsten schreib ihm doch mal ne PN, ob er Dir helfen kann.

Viele Grüße

Thomas

Verfasst: So, 26.02.2006 - 21:42
von Liftboy
Hallo,
danke schon mal für eure Infos.


@Klaus: Ich weiß nur das auf dem Rezept von Dr.Hoffmann gestanden hat "Kyphosenstützorthese nach Rahmouni" Sonst hätte Rahmouni doch nicht einen Kostenvoranschlag zur KK geschickt, oder?


@Ramses: In dem Ablehnungsschreiben der KK ist keine Rede von einer Frist, wie lang ist die denn im allgemeinen?

@Schildröterich: Ich bin bei der Vereinten IKK und das mit der PN an Toni, da warte ich erst mal ob er sich hier meldet.

liebe Grüße und Danke noch mal, Dirk

Verfasst: So, 26.02.2006 - 21:49
von Thomas
Hallo Liftboy,
@Klaus: Ich weiß nur das auf dem Rezept von Dr.Hoffmann gestanden hat "Kyphosenstützorthese nach Rahmouni" Sonst hätte Rahmouni doch nicht einen Kostenvoranschlag zur KK geschickt, oder?
Das stimmt schon, das ist das was Dr. Hoffmann auf das Rezept schreibt bei einem Korsett bei Kyphose zur akuten Schmerzbekämpfung. So wird es dann auch normalerweise von der Kasse bezahlt. Wie gesagt, was nicht schlecht ist, ist, wenn noch explizit dasteht, daß die Orthese zur Schmerzlinderung dient.

Gruß Thomas

Verfasst: So, 26.02.2006 - 21:53
von Ramses
Hallo Liftboy,

die Frist beträgt meist 2 Wochen. Genaues steht aber im Ablehnugsbescheid. Hasst Du die schriftliche Ablehnung schon?
Denn erst wenn die da ist kannst Du auch Widerspruch einlegen.

Gruß
Ramses

Verfasst: So, 26.02.2006 - 22:13
von Liftboy
Hallo Ramses,
den Ablehnungsbescheid habe ich seit dem 10.2.06, darin steht kein Termin oder sonst ein Wort über Einspruch. Sonst wäre ich doch schon eher auf die Idee gekommen, daß man dagegen einspruch einlegen kann.

Verfasst: So, 26.02.2006 - 22:56
von Toni
Wenn die Korsettablehnung mit der Begründung des MDK abgelehnt wurde, daß ein Korsett die Muskulatur schädigen und schwächen würde, dann hast Du gute Chancen auf einen Einspruch. Das ist definitiv NICHT der Fall und zeugt davon, daß der MDK-Gutachter keine Ahnung von Rumpforthesen hat!
Über eine Ablehnung musst Du möglichst SOFORT den Arzt informieren, der die Orthese verordnet hat!
Lass mir bitte den Text des Ablehnungschreibens und kurz Deine Anamnese zukommen. Vieleicht kann ich helfen.
Gruß Toni

Verfasst: So, 26.02.2006 - 23:30
von Ramses
Hallo Liftboy,

lege möglichst schnell Widerspruch gegen die Entscheidung ein, schreibe dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist und die Begründung nachreichst. So hast Du Zeit Dich mit Dr Hoffmann in Verbindung zu setzen und Dir Tipps von Toni geben zulassen. Dann hast Du auch gute Chancen dass Dein Widerspruch erfolgreich ist.

Gruß
Ramses

Verfasst: Mo, 27.02.2006 - 09:58
von Klaus
OFFTOPIC

Kann mir jemand erklären, warum Dr. Hoffmann Kyphosen-Stützorthese aufschreibt, obwohl es sich doch offensichtlich um eine korrigierende Extensions-Orthese handelt? Oder nicht?

Kompressions-Orthesen sind auch Stütz-Orthesen und dienen der Schmerzbekämpfung, aber nicht der Korrektur. Sie sind wesentlich billiger und direkt verschreibungsfähig. (Lumbotrain, LumboStar bei BWS/LWS Beschwerden)

Gruss
Klaus