Hallo.
Ich habe einige Fragen an euch.
1. Um ein Kur für 4 Wochen zu machen, wird man bei der Arbeit krankgeschrieben oder muss man einen Urlaub nehmen? Wie war das bei euch? Ich mache eine betriebliche Ausbildung und weiß nicht, wie das dann gehen soll.
2. Wovon hängt das ab, ob man den Antrag an die bfa stellen soll oder an die Krankenversicherung?
Danke im voraus.
lolita
Frage wegen Kur in BaSa
- Charp
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- Registriert: Mi, 03.08.2005 - 13:21
- Geschlecht: weiblich
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- Wohnort: Niedersachsen
Hallo Lolita,
Zur ersten Frage: Nein, du musst keinen Urlaub nehmen, soweit ich weiß. Der Arbeitgeber darf deine Rehazzeit auch nicht anteilig auf den Erholungsurlaub anrechnen, wenn ich richtig informiert bin. Das Gehalt gibt es auch weiter. Da waren so einige Formulare beim Antrag dabei, aber ich kenne mich nicht wirklich aus, da ich zum Zeitpunkt meiner Reha so halb zwischen Studium und erster Arbeit steckte...
Zu deiner zweiten Frage:
Das kommt darauf an, ob Du (oder deine Eltern) in die Rentenversicherung einbezahlt haben:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ungen.html
Du musst also in den letzten zwei Jahren mind. 6x Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben, dann ist die Bfa zuständig. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit einer Kinderrehabilitation (dazu muss man kein Kind sein), wenn deine Eltern in die Rentenversicherung eingezahlt haben:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... __nnn=true
Da ich mir auch nicht sicher war, wer zuständig ist, habe ich bei meiner Krankenkasse telefonisch nachgefragt. Bei der Bfa nachfragen geht sicher auch. Du musst deine Rentenversicherungsnr. nennen. Die gucken dann nach, ob sie für dich zuständig sind. Bei mir hat das halt die Krankenkasse gemacht.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Liebe Grüße,
Charp
Zur ersten Frage: Nein, du musst keinen Urlaub nehmen, soweit ich weiß. Der Arbeitgeber darf deine Rehazzeit auch nicht anteilig auf den Erholungsurlaub anrechnen, wenn ich richtig informiert bin. Das Gehalt gibt es auch weiter. Da waren so einige Formulare beim Antrag dabei, aber ich kenne mich nicht wirklich aus, da ich zum Zeitpunkt meiner Reha so halb zwischen Studium und erster Arbeit steckte...
Zu deiner zweiten Frage:
Das kommt darauf an, ob Du (oder deine Eltern) in die Rentenversicherung einbezahlt haben:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ungen.html
Du musst also in den letzten zwei Jahren mind. 6x Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben, dann ist die Bfa zuständig. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit einer Kinderrehabilitation (dazu muss man kein Kind sein), wenn deine Eltern in die Rentenversicherung eingezahlt haben:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... __nnn=true
Da ich mir auch nicht sicher war, wer zuständig ist, habe ich bei meiner Krankenkasse telefonisch nachgefragt. Bei der Bfa nachfragen geht sicher auch. Du musst deine Rentenversicherungsnr. nennen. Die gucken dann nach, ob sie für dich zuständig sind. Bei mir hat das halt die Krankenkasse gemacht.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Liebe Grüße,
Charp
