ausbildung

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Antworten
tinalynn
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Do, 14.07.2011 - 15:32
Geschlecht: weiblich
Diagnose: versteifte Brustwirbelsäule Th5 bis Th12
Therapie: Keine

ausbildung

Beitrag von tinalynn »

HILFE! Ausbildung mit Skoliose:

Hi ihr Lieben. Ich brauche ganz dringend eure Hilfe. Ich wurde 2007 versteift. Da ich zwei Kinder habe, bin ich noch als Hausfrau daheim. Ich bin erst 27 Jahre alt und ich möchte unbedingt noch eine weitere Ausbildung machen, da mir mein erlernter Beruf als Großhandelskauffrau nicht mehr gefällt. Die Kinder haben mich verändert und ich möchte so gerne im sozialen Bereich arbeiten. Ich habe nun das Gefühl, dass ich nun nie wieder einen Berufe erlernen kann, der mir auch Spaß machen würde. Ich würde so gern Ergotherapeutin, Erziehrin oder Sozialarbeiterhelferin lernen. Jetzt wurde mir aber beim Arbeitsamt gesagt, dass ich die Berufe nicht ausüben kann, da ein Gutachten erfolgen muss um sicher zu gehen, dass ich uneingeschränkt arbeiten kann. Und das kann ich wohl nicht mehr. Was heißt das denn jetzt? Kann ich keine Ausbildung mehr machen? Die Ärzte, die mich operiert haben, konnten mir auch nicht weiterhelfen. Es ist noch kein ärztliches Gutachten gemacht worden, und ich weiß ehrlich gesagt selber nicht, was ich darf und was nicht. Ich mache den ganzen Haushalt allein ohne Probleme und meine Kinder kann ich auch rumtragen.Einen Behindertenausweis habe ich auch nicht. Ich weiß nicht mal, wo man sowas beantragt. Jetzt meine Frage. Muss man den in allen Berufen uneingeschränkt arbeiten können, um diese zu lernen? Das kann doch nicht sein, oder? Was machen dann alle Menschen, die behindert sind? Ich bin so traurig und wütend, ich könnte nur heulen. Bitte helft mir...
Benutzeravatar
Raven
Profi
Profi
Beiträge: 1530
Registriert: Fr, 21.01.2011 - 21:33
Geschlecht: weiblich
Diagnose: vor OP: thoralumbale juvenile /adoleszente Skoliose, ca. 55°
Therapie: OP: 1997 mit 13 Jahren Versteifung Th3 - L5 / Hessing-Klinik Augsburg; kaum Restgrade

Re: ausbildung

Beitrag von Raven »

Hallo Tinalynn,

erst mal: Willkommen hier :halloatall:
tinalynn hat geschrieben:Ich habe nun das Gefühl, dass ich nun nie wieder einen Berufe erlernen kann, der mir auch Spaß machen würde. Ich würde so gern Ergotherapeutin, Erziehrin oder Sozialarbeiterhelferin lernen.
Deine Versteifungsstrecke ist mit Th5 - Th12 nicht so extrem lang.
Schwierig sind natürlich Berufe, die es nötig machen, dass du viel bodennah arbeitest (z.B. mit kleinen Kindern), schwer hebst. Wie gut kommst du damit zurecht?
Kannst du das so "wie üblich" machen? (Eigene Kinder können ja durchaus akzeptieren, dass "Mama mal nicht so kann und mal langsamer machen muss", während das z.B. im Kindergarten schon schwieriger werden kann.)
Jetzt wurde mir aber beim Arbeitsamt gesagt, dass ich die Berufe nicht ausüben kann, da ein Gutachten erfolgen muss um sicher zu gehen, dass ich uneingeschränkt arbeiten kann. Und das kann ich wohl nicht mehr.
Kannst du es nicht mit dem Gutachten (trotzdem) versuchen?
Was heißt das denn jetzt? Kann ich keine Ausbildung mehr machen?
Nein, sicherlich nicht :)
Leute mit Wirbelsäulenversteifung machen ganz genauso Ausbildungen wie andere Leute (auch ich habe meine Berufsausbildung nach der OP gemacht, allerdings in einem Büroberuf).
Dass manche Berufe nicht so geeignet sind, ist klar. Es würde mich aber nicht wundern, wenn es da auch solche gibt, die für dich gut geeignet sind. Tendenziell sind solche, bei denen du mit nichtbehinderten älteren Kindern Erwachsenen und ohne Pflegetätigkeit arbeitest besser als solche, bei denen du mit kleinen Kindern oder körperlich hilfs- bzw. pflegebedürftigen Personen zu tun hast.
Spontan fällt mir Heimerzieherin ein; hierbei hast du oft mit Kindern ab Schulalter und mit Jugendlichen zu tun (die beileibe nicht unbedingt verhaltensauffällig sein müssen).
Einen Behindertenausweis habe ich auch nicht. Ich weiß nicht mal, wo man sowas beantragt.
Diesen kannst du beim Versorgungsamt, meist zu finden beim örtlichen Landratsamt, beantragen.
Jetzt meine Frage. Muss man den in allen Berufen uneingeschränkt arbeiten können, um diese zu lernen? Das kann doch nicht sein, oder? Was machen dann alle Menschen, die behindert sind? Ich bin so traurig und wütend, ich könnte nur heulen. Bitte helft mir...
Hm, "uneingeschränkt" - sicherlich muss man nicht alles hundertprozentig durchführen können (insbesondere bei Büroberufen lassen sich viele Behinderungen auch durch Hilfsmittel ausgleichen, manche Behinderungen fallen hier gar nicht auf; ziemlich viele Menschen mit Behinderung wählen daher solche Berufe, womit ich aber nicht sagen will, dass für dich nur solche in Frage kämen). Aber es sollte natürlich, um es so zu sagen, noch genügend an Tätigkeiten übrig bleiben, die möglich sind.
Sicherlich kann z.B. sie
http://www.lwl.org/pressemitteilungen/m ... rlID=13668
nicht alle Tätigkeiten einer Erzieherin voll ausüben; trotzdem konnte sie die Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin ablegen.

Allgemein müssen bestehende Einschränkungen, die die Tätigkeit beeinflussen, dem ausbildenden Betrieb mitgeteilt werden - dies unabhängig davon, ob ein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist oder nicht.
Das Gutachten sollte hier entsprechend Aufschluss darüber geben, ob du den Beruf erlernen kannst/darfst.


Viele Grüße,
Raven
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
OP-Röntgenbilder
Benutzeravatar
Silas
Profi
Profi
Beiträge: 3067
Registriert: Sa, 06.11.2004 - 23:34
Geschlecht: weiblich
Therapie: Rahmouni Korsett
Schroth KG

Re: ausbildung

Beitrag von Silas »

Die genannten Berufe kannst Du sicher erlernen und auch ausüben, wenn Du - wie Du beschreibst - keine Einschränkungen durch die OP hast.

Ich glaube, dass der springende Punkt eher sein wird zu begründen, warum Du nicht mehr in Deinem alten Beruf arbeiten kannst und willst, dass das Arbeitsamt Dir eine neue Ausbildung bezahlt.
Keine Lust mehr ist da eben ein schwaches Argument...

Könntest Du die Ausbildung privat finanzieren? Das wäre die einfachste und beste Möglichkeit.

Wenn Du auf Unterstützung angewiesen bist, solltest Du vor Ort abklären, was erforderlich wäre, damit Du finanziell vom Arbeitsamt unter die Arme gegriffen bekommst.

By the way: Ich bin ziemlich sicher, dass Du einen Arzt finden würdest, der Dir 100% Tauglichkeit attestiert.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
Benutzeravatar
Raven
Profi
Profi
Beiträge: 1530
Registriert: Fr, 21.01.2011 - 21:33
Geschlecht: weiblich
Diagnose: vor OP: thoralumbale juvenile /adoleszente Skoliose, ca. 55°
Therapie: OP: 1997 mit 13 Jahren Versteifung Th3 - L5 / Hessing-Klinik Augsburg; kaum Restgrade

Re: ausbildung

Beitrag von Raven »

Silas hat geschrieben:By the way: Ich bin ziemlich sicher, dass Du einen Arzt finden würdest, der Dir 100% Tauglichkeit attestiert.
... denke ich auch; gerade vor dem Hintergrund, dass sie mit Haushalt und zwei (kleinen) Kindern wohl gut zurecht kommt.

Meiner Erfahrung nach ist es hier am besten, sich an einen Arzt zu wenden, der einen schon länger kennt und entsprechend einschätzen kann.
Von Ärzten, die einen bislang nicht kennen, können sehr "merkwürdige" Einschätzungen zustande kommen, insbesondere, wenn sie noch nie mit einem Patienten mit WS-Versteifung zu tun hatten (z.B. war meine neue Hausärztin erstaunt, dass ich ein normales Gangbild habe und Vollzeit berufstätig bin - was eigentlich aber "Standard" ist; sie jedoch stellte sich zunächst unter einer Person mit WS-Versteifung eine Person vor, die nur mühsam laufen kann und viel Hilfe benötigt).

Viele Grüße,
Raven
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
OP-Röntgenbilder
marieschen
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 781
Registriert: Di, 10.11.2009 - 14:44
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Rechtskonvexe BWS Skoliose 60°
Linkskonvexe LWS Skoliose 30°
Coxa valga et antetorta
Therapie: Erwachsenen Korsett seit 2011
Sanomed Korsett seit 2015
Kg nach Schroth
Rehas in Bad Sobernheim
Wohnort: Hamburg

Re: ausbildung

Beitrag von marieschen »

Hallo,

ich selber mache eine Ausbildung zur Physiotherapeutin ( bin zwa eine nicht versteifte Skoli), kenne aber auch Leute die eine versteifte WS haben und diesen Beruf ausüben, also warum solltest du es nicht können. Du findest mit Sicherheit jemanden der dir das attestiert, dass du diesen Beruf ausüben darfst. Und Ergotherapie ist vorallem " Rückenfreundlicher" als Physiotherapie. Hatte ich mir auch zur Auswahl, falls ich wegen meiner Skoli nicht darf.

Liebe Grüße
Benutzeravatar
bluecat
Profi
Profi
Beiträge: 1263
Registriert: Fr, 13.12.2002 - 00:00
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Double Major Skoliose LWS 51°, BWS 57° in 2007
2013 BWS+LWS 57°
Gleitwirbel L2/L3
Therapie: Korsett als Jugendliche (erst CBW Korsett, dann Cheneau von Sanomed)
Korsett als Erwachsene (´03 -´07 Rahmouni,
seit 7/11 cctec),
Rehas 96, 02, 06, 09, 12, 15; KG, OP Empfehlung
Wohnort: Hessen

Re: ausbildung

Beitrag von bluecat »

Hallo Tinalynn,

das Arbeitsamt kann dir nicht verbieten eine Ausbildung zu machen, darf es auch nicht.
Aber wenn es darum geht, dass das Arbeitsamt dir eine Umschulung finanzieren soll, dann schaut es schon genau hin, ob die Eignung dafür vorhanden ist, auch die gesundheitliche, denn so eine Umschulung kostet gut und gerne mal 15.000-20.000€.
Und da will man auch sichergehen, dass soweit abklärbar, auch alles passt. Sonst würde sehr, sehr viel Geld "in den Wind geschossen" werden. Und du wärst bitter enttäuscht, wenn Probleme die vorher absehbar waren ignoriert worden wären und du es dann aber genau deshalb nicht schaffst es zu Ende zu bringen.

Auch muss ein wichtiger Grund für einen Berufswechsel vorliegen. z.B.Umschulung wegen gesundheitlicher Probleme, keine Chancen mehr im bisherigen Beruf oder so lange Berufspause, dass man keinen Einstieg mehr finden kann.

Grade Erzieherinnen werden händeringend gesucht. Du bist noch nicht zu alt so einen Beruf zu lernen, im Gegenteil. Du bringst viel eigene Erfahrung und Reife mit. Das wird gerne gesehen. Bedenke aber, dass du zu Älteren in deiner Lehre gehören wirst ;) .
Das kann bestimmt manchmal auch anstrengend sein :D

Ich würde mich grundsätzlich über Schulen in der Nähe informieren die Erzieherinnen ausbilden und mich gründlich über Inhalte und Kosten informieren und dann weiterplanen. Mach dich schlau ob du BAB oder Bafög bekommen kannst (dafür brauchst du nicht zu einem Amtsarzt). Man muss nicht zwingend auf das Arbeitsamt setzen. Selbst ist die Frau :ja:

Oder bewerbe dich auf reguläre Ausbildungsplätze die dich interessieren. Das kann durchaus noch funktionieren, wenns auch sicherlich nicht einfach ist.

Gruß
tinalynn
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Do, 14.07.2011 - 15:32
Geschlecht: weiblich
Diagnose: versteifte Brustwirbelsäule Th5 bis Th12
Therapie: Keine

Re: ausbildung

Beitrag von tinalynn »

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich will gar kein Geld vom Arbeitsamt, also bitte nicht falsch verstehen. Die Dame vom Amt meinte nur, ich könnte die Ausbildungen nicht machen, da es Aufnahmebedingungen für diese Berufe gibt. Und ein gesunder Rücken ist eine davon. Verboten hat es mir niemand aber sie meinte ich würde so eine Ausbildung nicht bekommen, da für die Berufe ein ärtzliches Gutachten erfolgen muss und mit der Versteifung kann ich ja nicht alles machen. Jetzt versteh ich gar nichts mehr.
Ich habe im Internet mal nach Schulen geschaut, da die Ausbildungen für Ergotherapeuten und Erzieher oft schulisch sind. Und dort stand bei JEDER Schule, dass ein ärztliches Gutachten erfolgen muss, ob man uneingeschränkt arbeiten kann.
Wer bezahlt denn eigentlich ein Gutachten? Ich kann doch nicht einfach zum Arzt gehen, und sagen, ich möchte ein Gutachten, oder? Ich hatte vorher bei dem Arzt angerufen, der mich operiert hatte, und der fragte mich sofort wer denn das Gutachten bezahlen soll..
Wie muss ich denn jetzt vorgehen? Bewerbe ich mich zuerst und dann kann ich ein Gutachten machen lassen oder wie? Ich weiß ja selber nicht genau, was ich eigenltich darf uns was nicht?
Wie ist das denn jetzt, wenn ich als Ergotherapeut wirklich nicht alles machen kann. Ich sollte eigentlich nicht mehr als ungefähr 20 Kilo heben. Kann ich dann trotzdem so eine Ausbildung machen und bestimmte Dinge einfach nicht machen?
Hoffe ich nerve euch nicht damit.. Vielen Dank nochmal. Ihr habt mir sehr geholfen..
Benutzeravatar
Raven
Profi
Profi
Beiträge: 1530
Registriert: Fr, 21.01.2011 - 21:33
Geschlecht: weiblich
Diagnose: vor OP: thoralumbale juvenile /adoleszente Skoliose, ca. 55°
Therapie: OP: 1997 mit 13 Jahren Versteifung Th3 - L5 / Hessing-Klinik Augsburg; kaum Restgrade

Re: ausbildung

Beitrag von Raven »

Hallo tinalynn,
tinalynn hat geschrieben:Wer bezahlt denn eigentlich ein Gutachten? Ich kann doch nicht einfach zum Arzt gehen, und sagen, ich möchte ein Gutachten, oder? Ich hatte vorher bei dem Arzt angerufen, der mich operiert hatte, und der fragte mich sofort wer denn das Gutachten bezahlen soll..
zumindest für Erstausbildungen bekommt man es (wenn sich da nicht inzwischen schon was geändert hat) kostenlos.
Wie ist das denn jetzt, wenn ich als Ergotherapeut wirklich nicht alles machen kann. Ich sollte eigentlich nicht mehr als ungefähr 20 Kilo heben. Kann ich dann trotzdem so eine Ausbildung machen und bestimmte Dinge einfach nicht machen?
Ich vermute, ja. Aber konkret musst du das mit der ausbildenden Schule absprechen.
Auch die junge Frau, um die es in dem Artikel, den ich dir weiter vorne verlinkt habe, wird sicherlich aufgrund ihrer Behinderung in der Ausbildung nicht alles gemacht haben (z.B. Kinder ankleiden oder beim Basteln helfen wird ihr kaum möglich sein).
Wie muss ich denn jetzt vorgehen? Bewerbe ich mich zuerst und dann kann ich ein Gutachten machen lassen oder wie?
Hierfür rufst du am besten mal unverbindlich bei den entsprechenden Schulen an.
Hoffe ich nerve euch nicht damit.
Nein :)
Solche Fragen halte ich für ganz normal.

Viele Grüße,
Raven
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
OP-Röntgenbilder
marieschen
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 781
Registriert: Di, 10.11.2009 - 14:44
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Rechtskonvexe BWS Skoliose 60°
Linkskonvexe LWS Skoliose 30°
Coxa valga et antetorta
Therapie: Erwachsenen Korsett seit 2011
Sanomed Korsett seit 2015
Kg nach Schroth
Rehas in Bad Sobernheim
Wohnort: Hamburg

Re: ausbildung

Beitrag von marieschen »

Ich brauchte für meine Ausbildung auch eine ärztliches Attest, dass ich den Besuch ausüben darf. Ich war bei meiner Orthopädin und habe von ihr ein Attest bekommen, in dem steht dass ich den Berufausüben darf. Und musste dafür nichts bezahlen. Also von daher müsste es kein Problem sein, eines zu bekommen.
Wie das jetzt in der Ergotherapie mit dem heben und tragen ist kann ich dir nicht direkt sagen, ich denke aber nicht, dass man in dem Beruf unbedingt schwer heben muss.

Liebe Grüße
Benutzeravatar
bluecat
Profi
Profi
Beiträge: 1263
Registriert: Fr, 13.12.2002 - 00:00
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Double Major Skoliose LWS 51°, BWS 57° in 2007
2013 BWS+LWS 57°
Gleitwirbel L2/L3
Therapie: Korsett als Jugendliche (erst CBW Korsett, dann Cheneau von Sanomed)
Korsett als Erwachsene (´03 -´07 Rahmouni,
seit 7/11 cctec),
Rehas 96, 02, 06, 09, 12, 15; KG, OP Empfehlung
Wohnort: Hessen

Re: ausbildung

Beitrag von bluecat »

Hey,

normalerweise muss jeder Azubi vor Beginn der Ausbildung eine Eignungsuntersuchung machen. Bei mir war das so, du bist zur Gemeinde gegangen, hast dort einen Vordruck für den Hausarzt geholt, den hat er dann für den Arbeitgeber ausgefüllt. Die Kosten werden dann auf jeden Fall nicht von dir getragen. Ich denke die werden vom Kreis oder der Krankenkasse übernommen?

Ein Ärztliches Gutachten wäre mir persönlich ganz neu. Dann müsste ja jeder zu einem Amtsarzt (z.B.Gesundheitsamt,Arbeitsamt) und ein Gutachten kostet etwas.

In Hessen musst du ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das nicht älter als 2 Monate sein darf. Diese Infos bekommst du i.d.R. von der Schule.

Konnte ich dir weiterhelfen?

VG
marieschen
Vielschreiber
Vielschreiber
Beiträge: 781
Registriert: Di, 10.11.2009 - 14:44
Geschlecht: weiblich
Diagnose: Rechtskonvexe BWS Skoliose 60°
Linkskonvexe LWS Skoliose 30°
Coxa valga et antetorta
Therapie: Erwachsenen Korsett seit 2011
Sanomed Korsett seit 2015
Kg nach Schroth
Rehas in Bad Sobernheim
Wohnort: Hamburg

Re: ausbildung

Beitrag von marieschen »

@ Bluecat
Das man ein ärztliches Attest für solche Berufe vorlegen muss ist normal. Zumindest steht es bei allen Schulen bei denen ich mich letztes Jahr beworben habe und das war in Hamburg, Schleswig- Holstein und Niedersachsen. Es geht darum dass du den Beruf ausüben darfst/ kannst. Es reicht eine einfach Bescheinigung. Bei der einen Schule gabe es sogar so ein Fomular zum runterladen, in dem der Arzt einfach nur bescheinigt, dass man den Beruf ausüben kann.
Meine orthopädin hatte mir ein Attest geschrieben in dem steht, dass ich eine Skoliose habe, sie aber aus orthopädischen Gründen keinerlei Bedenken bestehen und sie es von ihrer Seite durchaus befürwortet :)

Ich hatte auch nur an einer Schule Probleme, die mich aufgrund meiner Skoliose nicht nehmen wollten, die hatten mir dann Ergotherapie als alternative vorgeschlagen, da hätten sie mich genommen:)

Grüße
Benutzeravatar
Silas
Profi
Profi
Beiträge: 3067
Registriert: Sa, 06.11.2004 - 23:34
Geschlecht: weiblich
Therapie: Rahmouni Korsett
Schroth KG

Re: ausbildung

Beitrag von Silas »

Meine Schwester ist Ergotherapeutin und musste auch so ein Gutachten vorlegen. Sie hat verschiedene gesundheitliche Einschränkungen.
Dennoch hat der Arzt sie kurz abgehört und angeschaut und danach das Gutachten geschrieben - war eher reine Formsache als eine eingehende Untersuchung.

Vom Beruf der Ergotherapeutin würde ich Dir abraten, allerdings nicht, weil der mit der Versteifung nicht möglich wäre, sondern weil es unglaublich schwierig ist, in diesem Bereich einen Job zu finden.
"Man kann nicht beweisen, dass Gott nicht existiert. Aber die Wissenschaft macht Gott überflüssig."
(Stephen Hawking)
Antworten