Mal eine generelle rechtliche Information zum Thema Korsettbau. Diese Info hat nichts mit diesem speziellen Fall zu tun sondern soll nur allgemein informieren. Zu dem bin ich kein Anwalt, es sollte also immer der Rat eines Anwalts eingeholt werden. Ich informiere hier nur aus eigener Erfahrung.
Grundsätzlich gilt, dass der Patient entscheidet zu welchem OT er geht. Der Arzt kann lediglich eine Empfehlung aussprechen.
Der Patient muß die Möglichkeit haben selbst zu wählen. Das bedeutet, er muß das Rezept ausgehändigt bekommen und dann zu einem OT seiner Wahl gehen.
Wenn das Rezept nicht ausgehändigt wurde oder der Patient direkt vor Ort gegipst oder vermessen wird hat er keine freie Wahl gehabt. In solchen Fällen entscheidet die Rechtsprechung sehr eindeutig zu Gunsten des Patienten.
Erfahrungen mit Boston Brace?
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Dr. Steffan
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Re: Erfahrungen mit Boston Brace?
Dr. K. Steffan