skoliose-gondelsheim hat geschrieben:die Unterscheidungsmerkmale der Fehlhaltung gegenüber einer Skoliose sind aktive Korrigierbarkeit und Torsion.
Und zu einer "anständigen Befundung" gehört in jedem Fall eine Röntgenaufnahme, idealerweise Ganzsaufnahme frontal und seitlich. Ohne diese ist eine Beurteilung der Torsion nicht möglich.skoliose-gondelsheim hat geschrieben:Eine anständige Befundung seitens des Arztes wurde häufig nicht vorgenommen, die machen stattdessen wir.
Ich kenne aus der eigenen Praxis etliche Fälle, in denen der Sicht- und Tast- sowie Funktionsbefund vom Röntgenbefund in eklatanter Weise abweicht. Und in den seltensten Fällen in eine positive Richtung für den Patienten.
Ich würde an Eurer Stelle Euer Vorgehen nochmal überdenken. Meiner Erfahrung nach kann man mit vielen Ärzten gut kommunizieren und gemeinsam einen positiven Weg für die Patienten erreichen.skoliose-gondelsheim hat geschrieben:Meiner Erfahrung nach macht es dann auch meistens (je nach Arzt) keinen Sinn, die Ärzte mit unserem Untersuchungsergebnis zu konfrontieren und ein aussagekräftiges Röntgenbild einzufordern, schon gar nicht, wenn es eines der gesamten WS sein sollte. Viele Ärzte fühlen sich dann auf den Schlips getreten oder bevormundet. So etwas macht man einmal und dann nicht mehr. Wir schöpfen in solchen Fällen dann so weit es geht die HMR aus und schulen die Patienten so gut es geht.
Auch bei uns kommen Patienten an, die nichts davon wissen, dass sie eine Skoliose und/oder Hyperkyphose o.ä. haben. Wenn unser Befund diesbezüglich Hinweise ergibt, teilen wir das dem Patienten und dem behandelnden Arzt mit. In den allermeisten Fällen geht dann die weitere Behandlung - ggf. nach erfolgter Röntgendiagnostik - in die richtige Richtung.
Gruß,
Alex


