ich bin neu hier und weiß leider gar nicht ob ich das Thema richtig eingeordnet habe
Ich habe mal eine wichtige Frage an euch und hoffe auf zahlreiche Antworten
Ich wurde letztes Jahr an der WS operiert und bin von Th4 bis L3 versteift.
Ich habe ein paar Monate nach der OP beim Versorgungsamt einen Antrag zur Feststellung des GdB eingereicht. Meine Schulter (an dieser wurde ich auch operiert) habe ich auch angegeben und sie wurde, wie die WS bei der Festlegung des GdB berücksichtigt. Insgesamt habe ich nur einen GdB von 20 zugesprochen bekommen, was ich als sehr wenig empfand und Widerspruch eingelegt habe der jedoch zurückgewiesen wurde. Jetzt, ein halbes Jahr später habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt, weil ich auch wirklich starke Schmerzen habe und das Urteil nicht fair finde.
Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass wenn 2 Bereiche der WS versteift sind und die Hälfte der Wirbel, ein GdB von 50-70 angesetzt ist.
Ich werde jetzt einen Widerspruch gegen das Urteil einreichen, bin mir aber sicher dass dieser abgelehnt wird.
Was sind denn eure Erfahrung und welche Höhe wurde euch zugesprochen? Würde in meinen Widerspruch gerne ein paar Beispiele nennen
Ich danke euch schon mal für eure Antworten
Ganz liebe Grüße




